Aufgrund der positiven Auftragslage im Maschinen- und Anlagenbau stellen wir derzeit eine hohe Investitionstätigkeit bei den VDMA-Mitgliedsunternehmen fest. Neben einer Modernisierung des Maschinenparks erweitern viele Firmen ihre Kapazitäten durch den Bau neuer Produktionshallen. Zu einer gründlichen Planung des Bauvorhabens gehört auch die Absicherung der vorhandenen Risiken.

Der betreuende Versicherungsmakler sollte daher rechtzeitig über die Pläne informiert werden, damit eine kompetente Beratung bezüglich des erforderlichen Versicherungsschutzes sicher gestellt ist. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Versicherungen, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen, vor.

Bauherren-Haftpflichtversicherung
Als verantwortlicher Auftraggeber haftet der Bauherr für alle Schäden Dritter, die vom Bau und dem Baugrundstück ausgehen, sofern kein anderer verantwortlich ist. Eine Bauherren-Haftpflichtversicherung leistet Schadenersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Üblicherweise besteht für dieses Risiko Deckung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung, so dass der Abschluss einer separaten Police in der Regel nicht erforderlich ist. Es muss jedoch vor Baubeginn unbedingt geprüft werden, ob hierfür eine Summengrenze vereinbart gilt. Sollte die tatsächliche Bausumme über dem in der Betriebshaftpflichtversicherung dokumentierten Betrag liegen, entfällt der Versicherungsschutz komplett und es ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Da in vielen Fällen nicht das versicherte Unternehmen, sondern der Firmeninhaber oder die Besitzgesellschaft als Bauherr auftritt, muss außerdem sicher gestellt sein, dass diese auch im Rahmen der Firmenpolice mitversichert sind.

Feuer-Rohbauversicherung
Die Feuer-Rohbauversicherung leistet Ersatz für Schäden am Rohbau durch Brand, Blitzschlag und Explosion. In der Regel wird der Versicherungsschutz beitragsfrei vom Feuerversicherer der bereits vorhandenen Sachwerte geboten. Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass das Gebäude nach Bezugsfertigkeit dort auch versichert wird. In jedem Fall ist es erforderlich, die Deckung bei dem entsprechenden Feuerversicherer vor Baubeginn zu beantragen.

Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung, die auch als Bauwesenversicherung bekannt ist, leistet für unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen zum Beispiel durch

  • Ungewöhnliche Witterungseinflüsse
  • Einflüsse durch Dritte
  • Böswilligkeit, Sabotage,
  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit

Auf Wunsch können mitversichert werden Schäden durch

  • Diebstahl eingebauter Teile
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Innere Unruhen, Streik, Aussperrung

Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch

  • Mangelhafte Herstellung von Bauleistungen
  • Diebstahl lagernder Materialien
  • Normale Witterungseinflüsse
  • Krieg, Bürgerkrieg, hoheitliche Eingriffe

Die Versicherungssumme entspricht der vertraglichen Bausumme aller Bauleistungen und wird zu Versicherungsbeginn vorläufig festgelegt. Die endgültige Festlegung und Abrechnung erfolgt nach Ende der Versicherung auf Grundlage der tatsächlichen Bausumme. Der Versicherungsschutz endet in der Regel spätestens nach zwei Jahren bzw. mit Bezugsfertigkeit, behördlicher Gebrauchsabnahme oder sechs Werktage seit Nutzung – der früheste Zeitpunkt ist maßgeblich.

Sonderkonditionen für VDMA-Mitglieder
Über einen Rahmenvertrag, den die VDMA-Dienstleistungstochter VSMA GmbH mit einem führenden Industrieversicherer ausgehandelt hat, werden sehr interessante Sonderkonditionen geboten. VDMA-Mitglieder, die an dem Abschluss einer Bauleistungsversicherung beziehungsweise an einer weiteren Beratung interessiert sind, können sich direkt an die VSMA wenden.

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