Nun ist es offiziell: Zuwendungen von Arbeitgebern für eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) können steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden. Dies geht aus dem Jahressteuergesetz hervor, das Ende November 2019 vom Bundesrat beschlossen wurde.

Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren kann. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt wird. Wenn der Arbeitgeber hingegen einen Geldzuschuss mit der Bedingung auszahlt, dass der Arbeitnehmer einen Versicherungsvertrag mit einem Unternehmen schließt, handelt es sich weiterhin um zu versteuernden Barlohn.

Pauschalbesteuerung ohne Sozialversicherungsbeiträge

Neben der Möglichkeit, die bKV als Sachbezug im Rahmen von 44 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei zu gewähren, kann nun alternativ (wenn etwa die 44 Euro-Grenze bereits durch die Nutzung anderer Sachbezüge ausgeschöpft ist) die Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 1 Satz 1 EStG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SvEV angewandt werden. Die Folge ist, dass zwar Steuern in Höhe des durchschnittlichen Lohnsteuersatzes anfallen, allerdings keine Sozialversicherungsbeiträge mehr.

Was kann eine bKV leisten?

Eine bKV kann für ein besseres Gesundheitsniveau innerhalb eines Unternehmens oder Konzerns sorgen. Erkrankte Mitarbeiter erhalten eine bessere Versorgung und können schneller wieder gesund werden. Eine geringere Ausfallzeit führt zu einer erhöhten Unternehmensproduktivität.

Bereits eine GfK-Studie aus dem Jahr 2015 stellt fest: Die Fluktuationsquote in Firmen mit einer bKV ist um 50% geringer als in anderen Unternehmen. Die Arbeitnehmer, die über den Arbeitgeber eine bKV erhalten, fühlen sich wertgeschätzt. Dies zeigt, dass der Arbeitgeber Verantwortung trägt und sich um seine Mitarbeiter kümmert. Insgesamt herrscht auch ein deutlich besseres innerbetriebliches Verhältnis.

Laut der GfK-Studie ist die bKV auf Platz drei der meistgewünschten Personalzusatzleistungen. Nur die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die vermögenswirksamen Leistungen (VL) landen noch davor.

Um die Ausfallzeiten der Mitarbeiter zu verringern, sind sicherlich der Vorsorgetarif und die stationäre Zusatzversicherung am sinnvollsten. Bis zu 76% der Schäden durch Arbeitsunfähigkeit aufgrund von chronischen Krankheiten sind vermeidbar. Dies ist ein Ergebnis einer Studie von Oberender & Partner in Kooperation mit der Universität Bayreuth. Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA GmbH erklärt dazu: „Vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels wird es schon in Kürze notwendig werden, ältere und chronisch kranke Menschen länger im Erwerbsleben zu halten. Betriebliche Prävention wird zukünftig eine deutlich größere Rolle spielen müssen.“ Die Möglichkeit, sich als Privatpatient im Krankenhaus behandeln zu lassen, sorgt häufig für eine schnellere Aufnahme in ein geeignetes Krankenhaus (zum Beispiel bei Sportunfällen). Natürlich führt die bessere Versorgung zu einer geringeren Verweildauer im Krankenhaus beziehungsweise einer kürzeren Krankschreibung.

Wenn ein Arbeitgeber bereit ist, in eine bKV zu investieren, bietet er den Mitarbeitern eine hochwertige und hochgeschätzte Zusatzleistung an.

Gerne erarbeitet die VSMA mit Ihnen ein Konzept für Ihr Unternehmen.

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Kontakt:
Herr Marcus Flier
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1573
mflier@vsma.org

Betriebliche Krankenversicherung (BKV)
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