Mit Wirkung vom 9.12.2020 hat der Gesetzgeber die Reform des Versicherungssteuerrechtes auf den Weg gebracht.
Diese Gesetzesänderung kann zu einer Verteuerung der betrieblichen Versicherung von Unternehmen führen, die im Ausland – außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – Betriebsstätten oder ähnliches unterhalten.
Das Gesetz sieht vor, dass die Prämienanteile von Versicherungen der entsprechenden Betriebsstätten, die in Deutschland abgeschlossen wurden, zukünftig der deutschen Versicherungssteuer unterliegen. Die Prämienanteile werden zukünftig mit 19 Prozent Versicherungssteuer belegt.
Dies gilt auch für Risiken in Ländern, die keine Versicherungssteuer erheben. Bei Risiken in einem Land, in dem eine nationale Versicherungssteuer erhoben wird, führt dies möglicherweise zu einer Doppelbesteuerung von Prämienanteilen.
Die VSMA wird hierzu weiter berichten.
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