Die Frage nach der Winterreifenpflicht in Deutschland hat in den letzten Jahren immer wieder zu Fragen bei Autofahrern geführt. Nun tritt die neue Regelung in Kraft.

Wer sein Auto im Winter nicht stehen lassen möchte, sollte es mit Winterreifen ausrüsten. Dies sollte unabhängig von der gesetzlichen Winterreifenpflicht in Deutschland, die seit dem 26.11.2010 in Deutschland gilt, geschehen. Winterreifen erhöhen die Sicherheit bei Schnee, Schneematsch und Glätte. Autofahrer sollten sich rechtzeitig auf den Winter einstellen, im Interesse der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Die Neuregelung trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu. Es sollte darauf geachtet werden dass nicht nur bei dem eigenen Fahrzeug wenigstens M+S Reifen montiert sind. Auch bei einem Mietwagen ist man dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S Reifen aufgezogen sind.

Versicherungskunden gehen nicht leer aus

Wegen der Kfz-Haftpflichtversicherung müssen sich Autofahrer keine Sorgen machen. Diese übernimmt den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfallverursachen mit Sommerreifen unterwegs war. Auch die Vollkaskoversicherung leistet für Schäden am eigenen Fahrzeug. Ausnahme ist, wenn der Autofahrer vor Fahrtantritt hätte erkennen müssen, dass die Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Wenn es dann zu einem Schadenfall kommt, kann die Versicherungsleistung entsprechend gekürzt werden.

Sofern man bei Winterwetter mit Sommerreifen von der Polizei kontrolliert wird, muss ein Bußgeld in Höhe von EUR 40,00 gezahlt werden. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung drohen sogar EUR 80,00 und ein Punkt in Flensburg.

Achtung beim nächsten Skiurlaub in Österreich

In Österreich gilt eine strenge Winterreifenpflicht. Wer im Zeitraum vom 01. November bis zum 15. April mit Sommerreifen fährt, geht das Risiko ein – neben einer hohen Bußgeldstrafe – dass das Fahrzeug ganz aus dem Verkehr gezogen wird. Dies geschieht dann unabhängig davon, ob Schnee oder Schneematsch den Verkehr beeinträchtigt hat. Des Weiteren ist die Profiltiefe in Österreich genau vorgegeben. Diese muss mind. 4mm betragen. Daran sollte man sich unbedingt halten wenn der Winterurlaub nicht vorzeitig enden soll.

Für Rückfragen steht die VSMA GmbH Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt:
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