Anstellungsvertrags-Rechtsschutz: Der Rettungsanker für den Manager

Geschäftsführer und Vorstände haben eines gemeinsam: Ihre Rechte und Pflichten sind in einem sogenannten Anstellungsvertrag geregelt. Damit sind sie keine Arbeitnehmer und können sich nicht auf Arbeitnehmerrechte wie das Kündigungsschutzgesetz berufen. Ein Risiko, das sich durch den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz abmildern lässt.

In Zeiten, in denen die Risiken für die Unternehmen immer komplexer werden, steigen die Anforderungen an Manager stetig. Damit wächst auch die Gefahr, dass sich getroffene Entscheidungen im Nachhinein als falsch erweisen und finanzielle Nachteile für das Unternehmen bedeuten. Schon ein einziger Fehler kann für Aufsichtsräte oder Gesellschafter Konsequenzen hinsichtlich des Anstellungsvertragsverhältnisses nach sich ziehen. Oftmals droht eine außerordentliche Kündigung, ein Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags oder die Kürzung der Bezüge. Mit einem Schlag können so die Position, der Ruf, das Vermögen und sogar die gesamte Existenz auf dem Spiel stehen.

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz deckt Prozesskostenrisiko
Verfahren beziehungsweise Streitigkeiten gegen Top-Manager werden nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor dem Landgericht entschieden. Da die Streitwerte im Vergleich zu Kündigungsschutzverfahren von Arbeitnehmern um ein Vielfaches höher liegen und die Prozesse in der Regel wesentlich länger dauern, sind die damit verbundenen Kosten erheblich. Die VSMA GmbH empfiehlt daher die Absicherung dieses Kostenrisikos. „Der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz sorgt dafür, dass Entscheider sich im Falle eines Rechtsstreites nicht zusätzlich Gedanken über die finanziellen Risiken machen müssen“, sagt Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA GmbH.

Hinweis:
Mit dem Anstellungsvertrags-Rechtsschutz werden ausschließlich die Interessen des Managers abgesichert. Unternehmensinteressen werden hierbei nicht berührt. Folglich sollte nicht das Unternehmen, sondern der Versicherte selbst der Versicherungsnehmer sein. Auch die Zahlung der Versicherungsprämie sollte vom Manager/Entscheider übernommen werden. Interessenskonflikte im Streitfall oder Rückzahlungsforderungen im Insolvenzfall durch den Insolvenzverwalter werden so vermieden.

Beitragsbild: Freedomz / Shutterstock

Kontakt:
Herr Uwe Friebel
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon 0371 / 27 30 911
ufriebel@vsma.org

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