Arbeiten im Homeoffice: Sind Ihre Mitarbeiter unverändert abgesichert?

Viele Arbeitgeber haben inzwischen Teile der Belegschaft ins Homeoffice geschickt. Oft wird dabei übersehen, welche Auswirkungen das auf den Unfallversicherungsschutz hat. Fakt ist: Mitarbeiter haben im Homeoffice nicht den gleichen Versicherungsschutz wie im Betrieb. Unternehmen sollten daher jetzt auf ergänzende private oder arbeitgeberfinanzierte Versicherungslösungen setzen, empfiehlt Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA GmbH.

Gesetzliche Unfallversicherung unterliegt im Homeoffice strengen Grenzen

Nicht erst seit Corona sind auch im Maschinen- und Anlagenbau Teile der Belegschaft im Homeoffice tätig. Sind die Arbeitnehmer dort genauso abgesichert wie im Betrieb? Diese Frage ist zu verneinen, so Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA GmbH. Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter bringt sein Kind auf dem Weg zur Arbeit mit dem Auto zur Kita oder Schule. Normalerweise besteht in diesem Fall Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft. Anders verhält sich dies bei Betriebsangehörigen im Homeoffice. Da es keinen Arbeitsweg gibt, ist die Fahrt zur Kita oder Schule nicht abgesichert. Auch während der Arbeit gibt es entscheidende Unterschiede. Der Unfall beim Gang zum Mittagessen in die Küche oder auf die Toilette ist im Homeoffice nicht gesetzlich versichert. Im Gegensatz dazu besteht im Unternehmen für diese Wege Unfallversicherungsschutz. Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass die gesetzliche Unfallversicherung im Homeoffice große Lücken im Versicherungsschutz offenbart. Da der Arbeitgeber keinen Einfluss auf die Sicherheit des Homeoffice besitzt, gilt der Arbeitsplatz daheim grundsätzlich nicht als Betriebsstätte und ist dadurch auch nicht vollumfassend über die Berufsgenossenschaft abgesichert.

Homeoffice-Deckung schließt problematische Versicherungslücken

Steht der Unfall im Homeoffice nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, besteht kein Anspruch auf Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Daraus können sich für Mitarbeiter oder die Hinterbliebene erhebliche finanzielle Risiken ergeben. Daher sollte jetzt ergänzend ein privater oder arbeitgeberfinanzierter Unfallversicherungsschutz geprüft werden, empfiehlt Jürgen Seiring. Umfassenden Versicherungsschutz bietet hier die sogenannte Homeoffice-Deckung. Dabei sind alle Unfälle im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber versichert. Darüber hinaus besteht Deckungsschutz auf allen Wegen zur Nahrungs- und Getränkeaufnahme, zur Toilette, zur Haustür/Briefkasten und während der Betreuung von minderjährigen Kindern. Auch außerhalb des Homeoffice sind Dienstgänge mitversichert, die nicht durch eigenwirtschaftliche Maßnahmen (beispielsweise Einkaufen) unterbrochen werden. Die Homeoffice-Deckung ist damit eine sichere Lösung für alle Betriebsangehörigen, die kurz- oder langfristig in den eigenen vier Wänden arbeiten müssen.

Aus Sicht der VSMA besonders empfehlenswert: Das Rundum-Sorglos-Paket mit „24-Stunden-Unfallschutzdeckung“ für alle Mitarbeiter. Darüber sind grundsätzlich alle beruflichen und privaten Unfälle – auch auf Dienstreisen und im Homeoffice – umfassend abgesichert.

Beitragsbild: scyther5 / iStock

Kontakt:
Herr Marcus Flier
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1573
mflier@vsma.org