Die überwiegende Anzahl der Länder außerhalb der Europäischen Union schreiben niedergelassenen Unternehmen – somit auch Tochterunternehmen des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus – vor, eine lokale Versicherung bei einem vor Ort zugelassenen Versicherer einzukaufen. Der Zweck dieses so genannten „Non-admitted-Verbotes“ besteht unter anderem im Schutz der lokalen Versicherungsunternehmen und des eigenen Finanzplatzes.

Über die Folgen des Verstoßes gegen diese Regularien und der Möglichkeit, den Versicherungsschutz richtig einzukaufen, gibt die VSMA GmbH, eine 100%-ige Dienstleistungstochter des VDMA, Auskunft.

Über Hintergründe, aktuelle Entwicklungen, Sanktionsrisiken sowie mögliche Handlungsalternativen sprach Silvia Damm mit VSMA-Geschäftsführer Jürgen Seiring.

Herr Seiring, mit der zunehmenden Internationalisierung vieler VDMA-Mitgliedsunternehmen ist auch das Versicherungsgeschäft global geworden. Internationale Versicherungsprogramme sind deutlich effizienter als der Abschluss einer lokalen Versicherung durch jede Ländergesellschaft. Wieso wird dieses Thema nun neu diskutiert?

Jürgen Seiring: Bei der Abwicklung internationaler Versicherungsprogramme, also einer koordinierten weltweiten Absicherung durch eine Kombination von lokalen Versicherungslösungen und einem zentralen Schirmvertrag, werden bislang aufsichtsrechtliche sowie steuerrechtliche Vorschriften vieler Länder ignoriert. Es stimmt, dass die Problematik nicht neu ist. Trotzdem gewinnt das Thema an Brisanz. Ich führe dies darauf zurück, dass Compliance allgemein immer stärker in den Mittelpunkt rückt. Viele Mitgliedsunternehmen haben inzwischen Compliance-Programme und durchleuchten sämtliche Geschäftsprozesse genauer.

Auf welche aufsichts- und steuerrechtlichen Vorschriften beziehen Sie sich genau?

Jürgen Seiring: In vielen Ländern, wie zum Beispiel den USA und den Bric-Staaten – sogenannten „Non-admitted-Verbotsländern“ – ist die Versicherung von lokalen Risiken durch dort nicht zugelassene Versicherer nicht erlaubt. Hintergrund ist, dass diese Länder hiermit die Qualität von Versicherungspolicen sicherstellen wollen. Schließt ein Verbandsmitglied eine Versicherung für alle Ländergesellschaften von Deutschland aus ab, werden häufig aufsichtsrechtliche Vorschriften verletzt.

Könnte ein Unternehmen die Compliance durch den Abschluss von lokalen Policen sicherstellen?

Jürgen Seiring: Theoretisch ja. Praktisch ist dies jedoch aufgrund des hohen finanziellen und administrativen Aufwands nur selten eine Alternative. Auch können manche Risiken auf lokaler Ebene gar nicht in dem Umfang abgesichert werden, wie der Konzern dies vorschreibt.

Sie sagten, dass neben aufsichtsrechtlichen auch häufig steuerrechtliche Vorschriften verletzt werden würden. Worauf genau beziehen Sie sich?

Jürgen Seiring: Für die deutsche Versicherung von lokalen Risiken in Non-admitted-Verbotsländern ist es praktisch unmöglich, Versicherungssteuer abzuführen. Dies käme einer Selbstanzeige gleich. Der Verstoß gegen das Steuerrecht kann wiederum zu Steuernachforderungen führen.

Welche Sanktionen drohen auf aufsichtsrechtlicher Ebene?

Jürgen Seiring: Das Strafmaß ist sehr unterschiedlich und in vielen Ländern – wie zum Beispiel in China und Russland – auch nicht klar definiert. Theoretisch können die Sanktionen bis zur Gefängnisstrafe reichen. Bisher gibt es hier aber kaum Präzedenzfälle, so dass es für alle Beteiligten sehr schwer ist, das Risiko einzuschätzen. Wir merken aber, dass sich aufsichts- und steuerrechtliche Behörden zunehmend für das Thema interessieren und auch erste Versicherungsunternehmen nach Lösungen suchen.

Wie positioniert sich VSMA als Versicherungsmakler? Was empfehlen Sie Ihren Kunden?

Jürgen Seiring: Wir halten Transparenz für sehr wichtig. Daher informieren wir unsere Kunden über die aktuelle Problematik und potentielle Risiken. Auch stellen wir ihnen rechtskonforme Alternativen, wie den Ausschluss der Non-admitted-Verbotsländer aus internationalen Versicherungsprogrammen und die vollständige Deckung vor Ort vor. Gleichzeitig muss aber auch gesagt werden, dass dies aufgrund der zusätzlichen Kosten und des hohen administrativen Aufwandes keine perfekte Lösung ist. Unser Ziel ist, dass unsere Kunden sich aller Risiken bewusst sind. Letztendlich muss der Versicherungsnehmer entscheiden, welchen Weg er wählen möchte.

Vielen Dank für das Gespräch.

Kontakt:
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Jürgen Seiring
Telefon +49 69 6603-1653
jseiring@vsma.org
www.vsma.de

image_pdfPDFimage_printDrucken