Während der Corona-Pandemie wurde prophezeit, dass viele Dienstreisen zukünftig durch Online-Meetings ersetzt werden und es deutlich weniger langfristige Entsendungen geben wird. Eine Vorhersage, die sich nicht bestätigt hat. Mittlerweile schicken Maschinen- und Anlagenbauer ihre Mitarbeitenden wieder in hoher Frequenz zu ihren Kunden – auch weil die weltweite Präsenz vieler Mitgliedsfirmen weiter zunimmt. Um die damit verbundenen Risiken abzusichern, sollten Arbeitgeber auf einen umfassenden Versicherungsschutz achten.

Auslandsreise-Krankenversicherung
Gemäß § 17 Abs. 1 SGB V sind anfallende Krankheitskosten von Reisenden und ihren mitreisenden Familienmitgliedern während Auslandsreisen vom Arbeitgeber zu ersetzen. Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bieten jedoch für Schadenfälle im Ausland keinen ausreichenden Versicherungsschutz. Denn sie übernehmen grundsätzlich nur die Kosten in der Höhe, in der diese auch in Deutschland angefallen wären. Das reicht zur Absicherung von Auslandseinsätzen oft nicht aus. Während eine Blinddarmoperation in Deutschland rund 5.000 Euro kostet, muss man in den USA mit 20.000 bis 90.000 Euro rechnen. Auch bei anderen Erkrankungen sind die Unterschiede beträchtlich. So kostet die Behandlung eines Herzinfarktes hierzulande etwa 8.000 Euro, in den USA können es jedoch bis zu 150.000 Euro sein. Es muss daher immer mit einer finanziellen Lücke gerechnet werden.

Die Auslandsreise-Krankenversicherung ist damit ein grundlegender und unverzichtbarer Baustein zur Absicherung der Mitarbeitenden. Um den Reisenden einen umfassenden Versicherungsschutz zu bieten, sollte die Versicherung auch Assistance-Dienstleistungen mit einer Service-Hotline für Routine- und Notfälle umfassen. Der Dienstleister organisiert unter anderem die Rücktransporte oder die Unterbringung in einem geeigneten Krankenhaus und hilft zudem bei der Suche nach geeigneten ambulanten Ärzten.

Tipp: Mittlerweile können auch Workation-Aufenthalte im Ausland im Rahmen einer Auslandsreise-Krankenversicherung abgesichert werden.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Aus rechtlicher Sicht sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre im Ausland eingesetzten Mitarbeitenden besonders zu schützen. Dies gilt vor, während und nach dem jeweiligen Auslandsaufenthalt. Neben der gesetzlichen Pflicht gibt es jedoch auch ethische und wirtschaftliche Gründe, möglichst umfassende präventive Maßnahmen zu ergreifen. Denn eine verlässliche Absicherung stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden und trägt zur langfristigen Bindung an das Unternehmen bei. Fühlen sich hingegen Mitarbeitende bei Auslandseinsätzen unzureichend unterstützt, kann dies nicht nur zu haftungsrechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch Reputationsschäden und weitere Folgekosten nach sich ziehen.

Kostenmanagement durch Prävention zahlt sich aus
Neben der ausschließlich reaktiven Absicherung von medizinischen Zwischenfällen gewinnt bei Auslandsreisen ein ganzheitliches Reiserisikomanagement zunehmend an Bedeutung. Dieses schließt neben gesundheitlichen auch sicherheitsrelevante Risiken ein und kann dazu beitragen, Kosten zu sparen, Mitarbeitende zu binden sowie Geschäftsausfällen vorzubeugen.

Ein präventiv ausgerichtetes Reiserisikomanagement stellt sicher, dass reisende Mitarbeitende vorab informiert sind und zu spezifischen lokalen Risiken gut geschult werden. Das vermittelt Sicherheit und erhöht die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass das Unternehmen auch im Notfall handlungsfähig bleibt. Erfahrungswerte zeigen, dass medizinische Schadenfälle bei Unternehmen ohne präventives Reiserisikomanagement häufig schwerwiegender und kostenintensiver ausfallen als bei Unternehmen mit entsprechenden Präventionsstrukturen.

Sie haben Fragen zum Thema? Wir unterstützen Sie gerne bei der strukturierten Absicherung von Auslandseinsätzen Ihrer Mitarbeitenden.

Beitragsbild: guvendemir / iStock

Kontakt:
Herr Marcus Flier
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1573
mflier@vsma.org

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