Die Elektromobilität expandiert rasant. Prognosen zufolge könnte der Anteil der Elektroautos bis 2030 bereits 24,4 Prozent betragen. Immer mehr Arbeitgeber unterstützen daher die Umstellung auf E-Autos und E-Bikes und stellen ihren Mitarbeitern entsprechende Lademöglichkeiten zur Verfügung. Im Hinblick auf den Klimaschutz eine gute Entwicklung – in Bezug auf den Brandschutz bedeuten die Ladestationen jedoch eine Gefahrerhöhung. Vor der Installation sollte daher unbedingt Rücksprache mit dem Versicherer gehalten werden.
Brandentwicklungsgefahren beim Ladevorgang
Während herkömmliche Pkw auf dem Betriebsgelände nur abgestellt werden, sind Elektrofahrzeuge dort an das Stromnetz angeschlossen. Das bringt naturgemäß neue Risiken mit sich. Insbesondere beim Ladevorgang eines E-Autos besteht eine hohe Brandentwicklungsgefahr. Denn dabei fließen große Strommengen, die bei technischen Fehlfunktionen schnell Brände auslösen können. Auch andere Faktoren wie zum Beispiel Alterungsprozesse von Kontakten, Überladungen, unzureichende Be- oder Entlüftung, fehlende Instandhaltung und Wartung oder brennbare Materialien im Umfeld der Ladestation können brandgefährlich sein. Dazu kommt, dass das Löschen derartiger Brände aufgrund der starken exothermen Reaktion und möglichen Rückzündungen der Batterien länger als bei koventionellen Fahrzeugen dauert und viel Wasser zur Kühlung der Batterie benötigt wird.
Anforderungen der Versicherer an den Brandschutz
Versicherer stellen aufgrund bisheriger Schadenerfahrungen mit Lithium-Ionen-Akkus teilweise sehr hohe Anforderungen an die Installationen von Ladesäulen/Wallboxen. Generell gibt es noch keine feste Vorschrift oder Norm, die besagt, wie das Laden erfolgen soll. Aufgrund der möglichen starken exothermen Reaktion der Lithium-Ionen-Akkus fordern die Versicherer jedoch überwiegend eine feuerbeständige Abtrennung oder einen ausreichenden Abstand von mindestens fünf Metern zum Gebäude. Fest eingerichtete Plätze mit entsprechenden Markierungen und Sicherheitseinweisungen werden dringend empfohlen. Zudem ist auf eine fachgerechte Installation der Batterieladestationen sowie regelmäßige Instandhaltung und Prüfung zu achten. Hinzu kommen folgende weitere Forderungen bezogen auf einzelne Themenfelder:
1. Anforderungen an Batterieladestationen für Elektro-Fahrzeuge:
- Mindestabstand von fünf Metern zum Gebäude
- Installation fester Ladestationen, zum Beispiel Wallboxen oder Ladesäulen
- Bei einer Installation an „vollständig feuerbeständigen“ Wänden ohne Fensteröffnungen können eventuell Ausnahmen gemacht werden
- Bei einer Installation in einem Parkhaus oder in einer Tiefgarage ist bevorzugt das Erdgeschoss oder in der Tiefgarage das erste Untergeschoss zu wählen, damit Rettungskräfte schnell am Einsatzort sein können
- Manche Versicherer fordern mittlerweile für die Installation in Garagen/Parkhäusern neben der brandmeldetechnischen Überwachung eine Sprinkleranlage
- Grundsätzlich ist die jeweils geltende Garagenverordnung zu beachten
2. Anforderungen an Batterieladestationen für E-Bikes:
- Anschaffung spezieller Akku-Ladeschränke beziehungsweise Elektroschränke
- Separat abgesicherte Stromkreise
- Feuerbeständige Abtrennung zu sonstigen Gebäudebereichen
- In den Räumlichkeiten sollten sich wegen der Explosionsgefahr keine zusätzlichen Brandlasten befinden; ein Mindestabstand von 2,5, besser noch fünf Metern zu eventuellen Brandlasten ist einzuhalten
- Die Räumlichkeiten sollten brandmeldetechnisch überwacht werden und gut zu belüften sein
- Im Idealfall sollten sich die speziell dafür eingerichteten Bereiche in einem Abstand von mindestens 5 Metern zum Gebäude befinden
3. Anforderungen an Batterieladestationen für Flurförderfahrzeuge im Betrieb:
- Freihalten von Brandlasten mit einem Mindestabstand von 2,5 Metern horizontal
- Mindestabstand zu feuer-, explosions- und explosivstoffgefährdeten Bereichen von fünf Metern
- Mindestabstand zwischen Batterie und Ladegerät von einem Meter
- Rundum freier Zugang, der vor Feuchtigkeit und Frost geschützt ist
- Entsprechende Markierung von Einzelladeplätzen
- Beachtung der Herstellerangaben und reine Benutzung von Original-Zubehör
- Regelmäßige Überprüfung von Batterien und Ladestationen (zum Beispiel mittels Thermografieverfahren)
- Schulung der Mitarbeiter
- Überwachung mit Brandmeldetechnik
- Anbringen von CO2-Löschern in der Nähe
- Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes ist durchzuführen
Wichtig: Die Einhaltung der aufgegeben Maßnahmen von Versicherern ersetzen keine eventuell vorhandenen Prüfvorschriften oder behördliche Auflagen.
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung und kümmern uns im Falle der Installation einer Batterieladestation für Elektrofahrzeuge um die Rücksprache mit Ihrem Versicherer.
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Kontakt:
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