Batteriespeichersysteme finden in Unternehmen zunehmend Anwendung, etwa zur Optimierung des Eigenverbrauchs von Photovoltaikanlagen. Diese Systeme bieten viele Vorteile, dennoch dürfen die damit verbundenen Brandrisiken nicht unterschätzt werden. Der Beitrag beschreibt, was bei der Planung zu berücksichtigen ist und welche Anforderungen Versicherer häufig an den sicheren Einsatz von Batteriespeichersystemen stellen.

Dank technischer Normen und Prüfungen im Herstellungsprozess sowie dem Einsatz von Batterie-Management-Systemen gelten Batteriespeicher inzwischen als relativ sicher. Trotzdem kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Bränden im Zusammenhang mit stationären Batteriespeichern. Diese erzeugen hohe Hitze und eine starke Rauchentwicklung. Zudem werden toxische Gase freigesetzt und die Brände sind nur schwer beherrschbar.

Eine der typischen Brandursachen ist das sogenannte thermische Durchgehen (Thermal Runaway). Es wird unter anderem durch technische Defekte, unzureichende Kühlung, Über- oder Tiefentladung sowie mechanische Beschädigungen verursacht. Aber auch externe Ereignisse, wie ein durch einen elektrischen Defekt ausgelöster Brand der Sekundärelektronik (Leistungselektronik, Klimageräte et cetera), können zu einem Thermal Runaway führen.

Planung von Batteriespeichersystemen
Bei der Planung von Batteriespeichersystemen sind neben der Einhaltung normativer Regelungen und Vorgaben daher auch brandschutztechnische Aspekte zu berücksichtigen. Dazu gehören die technische Ausführung, die Standortwahl, der bauliche und technische Brandschutz sowie die betriebliche Organisation. Insbesondere sollten klar geregelte Betriebs- und Notfallprozesse Teil des Brandschutzkonzepts sein. Mitarbeiter, die mit dem Betrieb oder der Überwachung der Anlage betraut sind, müssen über die spezifischen Gefahren informiert sein und wissen, wie sie im Störungs- oder Schadenfall richtig reagieren.

Anforderungen an den Brandschutz
Für den sicheren Betrieb von Batteriespeichersystemen stellen Versicherer häufig folgende Anforderungen:

  • Beachtung der Herstellerangaben, Normen und Zulassungen
  • Fachgerechte Installation sowie regelmäßige Prüfung und Wartung
  • Geeignete Standortwahl mit feuerbeständiger Abtrennung F90 A zu anderen Bereichen, beziehungsweise vorzugsweise im Freien mit mindestens 5 m Abstand zu Gebäuden.
  • Räumliche oder brandschutztechnische Trennung der Leistungselektronik von den Batteriespeichern
  • Einsatz eines zuverlässigen Batterie-Management-Systems
  • Geeignete Brandmelde- und Gasdetektionssysteme, gegebenenfalls Kleinlöschsysteme
  • Abstimmung von Notfall- und Einsatzplänen mit der Feuerwehr
  • Bei Aufstellung innerhalb von Gebäuden: Druckentlastung und Rauchgasableitung ins Freie

Sie möchten einen Batteriespeicher zur Optimierung Ihrer Energienutzung einsetzen? Gerne beraten wir Sie bereits in der Planungsphase und unterstützen Sie bei der Abstimmung der versicherungstechnisch notwendigen Brandschutzmaßnahmen mit Ihrem Versicherer.

 

Beitragsbild: zhu difeng / Shutterstock


Kontakt:
Herr Holger Flören
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1801
hfloeren[at]vsma.org

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