Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben Versicherer vielen Firmen Leistungen aus deren Betriebsschließungs-Versicherungen verweigert. Den Versicherungsnehmern blieb in diesen Fällen nur eine Klage gegen ihren Versicherer.

Bei hohen Streitwerten scheuen viele Versicherungsnehmer jedoch aus Kostengründen den Gang zum Gericht. Dies hat die VSMA bereits in der Vergangenheit veranlasst, im Rahmen der Industrie-Strafrechtsschutz-Versicherung den Baustein „Versicherungsvertrags-Rechtsschutz“ aufzunehmen. „Hierdurch kann bei einer Auseinandersetzung mit dem Versicherer Waffengleichheit hergestellt werden“, so Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA GmbH. Mit diesem Baustein besteht Deckung für mögliche Klagen vor Gericht, bis hin zum Bundesgerichtshof.

Im ZDF-Magazin WISO wurde am 23.11. über die geschilderte Vorgehensweise einiger Versicherer berichtet. Teilweise wurden den Betroffenen vergleichsweise geringe Entschädigungszahlungen angeboten. Diese deckten aber nur einen Bruchteil des tatsächlich eingetretenen Schadens ab. Sofern sich die Versicherungsnehmer hiermit nicht einverstanden zeigen, bleibt ihnen nur die Möglichkeit einer Klage gegen den Versicherer.

Mittlerweile stapeln sich Hunderte Klagen bei deutschen Gerichten. Das juristische Gezerre zeigt, wie unvorbereitet die Corona-Pandemie die Versicherer traf: An einen Lockdown wie im Frühjahr, als Gastronomiebetriebe in Deutschland auf staatliche Anordnung für zwei Monate schließen mussten, hatten die Versicherer bei ihrer Vertragsgestaltung wohl nicht gedacht.

Beitragsbild: EmiliaU / iStock

Kontakt:
Herr Uwe Friebel
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon 0371 / 27 30 911
ufriebel@vsma.org

Zu Rechtsschutzversicherungen
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