Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bekannt gegeben hat, werden die Beiträge für die Allgemeine Haftpflichtversicherung um 5 % erhöht.
Ein unabhängiger Treuhänder hat ermittelt, dass im Kalenderjahr 2005 gegenüber dem Vorjahr der Durchschnitt aller Schadenzahlungen um 2,5 % angestiegen ist. In Verbindung mit den nicht wirksam gewordenen Erhöhungen der Vorjahre ergibt sich seit 2003 ein Anstieg um insgesamt 6 %. Die vorgeschriebene Abrundung des ermittelten Prozentsatzes auf die nächst niedrigere durch fünf teilbare Zahl ergibt den Wert von 5 %.
Anhebung gilt für Industrieversicherungen nur bedingt
Verträge, die nach Lohn- bzw. Umsatzsumme berechnet werden, sind von der Beitragsangleichung in der Regel nicht betroffen. Teilweise heben die Versicherer jedoch die vereinbarten Mindestbeiträge an. VSMA konnte für seine Kunden erreichen, dass auch in diesem Fall die Erhöhung nicht wirksam wird.