Nachdem die D&O-Versicherung in Deutschland bis zur Jahrtausendwende im Schneckentempo Verbreitung gefunden hatte, steht heutzutage der Abschluss oder auch die Optimierung des Versicherungsschutzes auf Platz 1 in der Versicherungsberatung. Mittlerweile sind mehr als 40.000 Unternehmen Kunden von D&O-Versicherern mit einem jährlichen Prämienvolumen von ca. EUR 750 Mio. Mehr als 30 Versicherungsgesellschaften bieten einen Wettbewerb, der den versicherten Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten eine bereits recht weitgehende Deckung zu günstigen Prämien bietet.

Die immer noch steigende Nachfrage findet ihren Nährboden in einer ausufernden Haftungslage, die selbst US-amerikanische Klagementalitäten überholt. Aktuell werden in Deutschland mehr als 6.000 laufende Verfahren registriert. Öffentlich sind bislang lediglich Prozesse gegen Vorstände und auch Aufsichtsräte großer börsennotierter Unternehmen. Weniger publik sind unzählige Auseinandersetzungen in mittelständischen Unternehmen, die vermehrt auch existentielle Bedeutung haben. Existentiell nicht nur für beklagte Geschäftsleiter, sondern auch für Unternehmen selbst, wenn Fehlentscheidungen des Managements Schieflagen verursachen.

Die Versicherung hat zwei Zielrichtungen: Sie schützt zum einen das Management mit dem Leistungsversprechen der Abwehr unbegründeter Haftpflichtansprüche. Zum anderen gewährt sie „Bilanzschutz“ zu Gunsten des Unternehmens. Sind Schadenersatzansprüche begründet, so wird eine auskömmliche Vollstreckung in das Privatvermögen der Verantwortlichen selten möglich sein. Der Ersatz des Schadens wird dann mit einer genügenden Deckungssumme durch den Versicherer sichergestellt.

Eine Auswertung von 600 gemeldeten Schadenfällen des D&O-Spezialmaklers Howden Germany GmbH hat gezeigt, dass mehr als 80 % der Fälle im sogenannten „Innenverhältnis“ stattfinden, die Anspruchsauslösung also durch das zuständige Aufsichtsgremium oder die Gesellschafterversammlung des Unternehmens erfolgt. Von den verbleibenden 20 % der Fälle geht der überwiegende Teil der Ansprüche auf das Konto von Insolvenzgläubigern und Insolvenzverwaltern. Weitere Ergebnisse der Untersuchung: Mehr als die Hälfte der Aufgaben der Versicherer betrifft die Anspruchsabwehr und damit die Haftungsfeststellung. D&O-Fälle enden überwiegend mit Vergleichen. In nahezu jedem Fall geht es bei der Haftungsbegründung um ein Organisationsverschulden. Schadenszenarien in mittelständischen Unternehmen sind häufig geprägt von der Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften und Kalkulationsirrtümern.

Die VSMA hat in Kooperation mit Howden die Qualität der eigenen D&O-Versicherungsbedingungen weiter und deutlich verbessert. Risikoträger ist der Versicherer HDI Global SE. Nachfolgend einige Erläuterungen zu wesentlichen Deckungspassagen:

  • Versicherer haben immer die Möglichkeit, den Versicherungsschutz künftig für bestimmte Risikobereiche zu verwehren. Ausschlüsse gelten mit Rückwirkung! Die neue Police sieht hingegen vor, dass Versicherungsausschlüsse nur für solche Pflichtverletzungen gelten, die in der Zukunft liegen.
  • In zahlreichen Geschäftsführerverträgen finden sich Haftungserleichterungen im Hinblick auf den Verschuldensgrad oder auch die Haftungssumme. In solchen Fällen lehnt der Versicherer die Deckung ab, da es an der Haftung fehlt. Insoweit geht der „Bilanzschutz“ verloren. Die Versicherungsbedingungen sehen vor, dass Haftungserleichterungen den Umfang des Versicherungsschutzes nicht berühren. Dies gilt auch für den Fall einer ausgesprochenen Entlastung.
  • Häufig gibt es Streit mit den Versicherern bei der Anwaltswahl und der Vergütungsvereinbarung. Der VSMA hat Zugang zu einem Netzwerk renommiertester Anwälte, die im D&O-Haftungsrecht spezialisiert sind. Die Versicherer akzeptieren die auf das Netzwerk bezogene Anwaltsauswahl, so dass in der Folge auch Vergütungsvereinbarungen ausnahmslos anerkannt werden.
  • Den Mitgliedsunternehmen steht auch eine App zur Verfügung, die nicht nur die Profile der spezialisierten Rechtsanwälte zeigt, sondern auch einen 24-Stunden-Service für den Beistand in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bereitstellt.
  • Die Beantragung von Versicherungsschutz ist denkbar einfach. Es genügen wenige Daten zur Risikoerfassung, die mit dem unter www.vsma.de hinterlegten Risikofragbogen abgefragt werden.

 

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Kontakt:
Frank Oliver Keller
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Telefon: +49 69 6603-1539
fkeller@vsma.org

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