Maschinen- und Anlagenbauer, die in Blockheizkraftwerke investieren, sollten ihre bestehenden Versicherungen auf Änderungsbedarf überprüfen.

Immer mehr Maschinen- und Anlagenbauer investieren in Blockheizkraftwerke, um einerseits von der Einspeisevergütung für den erzeugten Strom zu profitieren, andererseits aber auch, um die eigenen Energiekosten zu reduzieren. Entscheidet sich ein Unternehmen für eine solche Investition, dann sollte es prüfen, ob Änderungsbedarf an den bestehenden Versicherungen gegeben ist.

Mitversicherte Nebenrisiken


Häufig ist nicht nur die Betriebsbeschreibung in den Haftpflichtverträgen sehr eng gefasst, sondern auch die sogenannten mitversicherten Nebenrisiken. Daher sollten sich Unternehmen von ihrem Makler oder Versicherer bestätigen lassen, dass auch die Risiken aus dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) mitversichert sind.

Sach- und Sach-Betriebsunterbrechungsversicherungen decken Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sowie häufig auch weitere Gefahren (Leitungswasser, Sturm, Hagel und vieles mehr) ab. Zu beachten ist, dass Blockheizkraftwerke oft finanziert werden. So ist bei der jährlichen Zugangsmeldung auch bei fremdfinanzierten Sachen immer der Neuwert zu melden.

Außerdem sollten Betreiber von Blockheizkraftwerken überprüfen, ob beim direkten Blitzeinschlag auf dem Versicherungsgrundstück auch die sonstigen Überspannungsschäden durch Blitz mitversichert sind. Denn in der Regel schlägt der Blitz in einiger Entfernung ein und wird über die Stromnetze weitergeleitet.

Maschinenversicherung abschließen
Wer seine Investition umfassend schützen möchte, sollte zusätzlich eine Maschinenversicherung abschließen. Der Versicherer entschädigt bei diesem Vertrag sämtliche nicht explizit susgeschlossenen Beschädigungen – insbesondere durch:

• Konstruktions-, Materialoder Ausführungsfehler
• Versagen von Mess-, Regel oder Sicherheitseinrichtungen
• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit
• Kurzschluss sowie Überspannung

Bei fremdfinanzierten beziehungsweise geleasten Maschinen empfiehlt sich eine sogenannte Gap-Deckung – eine Lücken-Deckung. Diese ersetzt im Totalschadenfall eine mögliche Differenz zwischen dem Wert der Maschine und der Restschuld.

Unternehmen sollten auch prüfen, welche Kosten oder Ertragsausfälle entstehen, wenn das BHKW nicht zur Verfügung steht. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem die Mehrkosten für
Energiefremdbezug, nicht erzielte Einspeisevergütungen sowie Provisorien. Diese Kosten deckt eine Maschinen- Betriebsunterbrechungs- oder Mehrkostenversicherung ab.

Um eine doppelte Absicherung und die damit verbundenen Kosten zu vermeiden, sollten Unternehmen auch hinterfragen, ob im Rahmen eines Finanzierungs- oder Servicevertrags mit dem Hersteller des BHKW bereits Versicherungsleistungen enthalten sind.

Kontakt
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Herr Patrick Römer
Telefon +49 69 6603-1579
proemer[at]vsma.org

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