Aus der staatlichen Förderung von Riester-Verträgen ergeben sich eine Reihe von Pflichten. Die drastischen Folgen ihrer Missachtung erleben zurzeit zehntausende von Anlegern.
Der Abschluss eines Riester-Vertrags ist mit vielen Unterschriften verbunden. Auch während der Laufzeit müssen einige Dinge beachtet werden. Generell erhalten Sparer eine Grundzulage von 154 Euro pro Jahr. Dazu kommen für jedes Kind 185 Euro, sogar 300 Euro für nach 2008 Geborene. Förderfähig ist der Elternteil, der das Kindergeld bezieht.
Erfolgt keine Kindergeldzahlung, entfällt die Kinderzulage. Die volle Förderung gibt es auch nur, wenn mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden. Diese beträgt maximal 2 100 Euro und wird bei niedrigerem Eigenbeitrag entsprechend gekürzt. Zusätzlich können Kunden die Beitragszahlungen für die Riester-Rente bis zu einer Höhe von 2 100 Euro steuerlich geltend machen. Beantragt der Sparer Zulagen, muss er den Antrag über den Produktanbieter stellen. Dieser leitet ihn an die zentrale Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) weiter, die auf Basis der gemeldeten Daten die Höhe der Zulage ermittelt und den Betrag an den Produktanbieter auszahlt. Die Rechtmäßigkeit wird aber frühestens zwei Jahre nach Ende des Beitragsjahres geprüft, für das die Zuschüsse beantragt wurden. Riester-Sparer können innerhalb dieses Zeitraums ihre Zulagen rückwirkend beantragen. Deckt das Prüfverfahren Fehler auf, fordert die ZfA unrechtmäßige Zulagen zurück.
Beispiele für Rückforderungen
Wurde in der Vergangenheit aufgrund eines zu geringen Einkommens ein niedrigerer Eigenanteil geleistet, verliert der Versicherte einen Teil seiner Förderung. Dies gilt auch bei zu lange gewährten Kinderzulagen, wenn kein Kindergeld mehr ausgezahlt wird. Auch eine zwischenzeitlich aufgenommene
selbstständige Tätigkeit führt zum Verlust der Förderung. Änderungen der Lebenssituation muss der Versicherte selbst melden. Hierzu erhalten Kunden
in der Regel jährlich ein entsprechendes Formular von ihrem Produktanbieter. Stellt die ZfA Fehler fest, holt sich die Zulagestelle die unrechtmäßige Zahlung zurück. Der Versicherte erfährt im Regelfall jedoch erst über die jährliche Mitteilung seines Riester-Anbieters von der Nachforderung. Das Finanzamt wird ebenfalls informiert und holt sich eventuell gewährte Steuervorteile zurück. Die rückwirkende Erhöhung des Eigenanteils ist nicht möglich.
Auswirkungen vorzeitiger Auflösung
Die vorzeitige Auflösung eines Riestervertrags führt dazu, dass rückwirkend für alle Beitragsjahre sowohl die Zulagen als auch etwaige Steuervorteile verloren sind. Denn die Produktanbieter müssen der Zulagestelle Kündigungen direkt anzeigen und die staatlichen Zulagen und Steuervorteile sofort abführen. Der Anleger erhält dann nur das verbleibende Guthaben abzüglich zusätzlicher Abschluss- und Kündigungsgebühren. Zudem muss der Versicherte den Wertzuwachs komplett versteuern. Verluste, die während der Laufzeit möglich sind, können mit sonstigen Einkünften verrechnet werden. Reicht das Guthaben bei vorzeitiger Kündigung nicht zur Deckung der Zulagen aus, haftet der Versicherte für die Differenz.
Kontakt:
Herr Jürgen Debusmann
VSMA- Ein Unternehmen des VDMA
Telefon 069/ 6603- 1545
jdebusmann@vsma.org