Bei einem möglichen harten BREXIT fühlt sich nur jedes vierte Unternehmen mit Großbritannien-Geschäft gut gerüstet, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Neben Fragen zu möglichen Zöllen, ausreichenden Lagerbeständen oder deutschen Mitarbeitern in England stellen sich auch Fragen zum Versicherungsschutz.

Leider konnte sich die britische Regierung mit der EU bislang nicht auf eine konkrete Vorgehensweise einigen. Es ist noch immer nicht klar, ob es zu einem „weichen“ oder einem „harten“ BREXIT kommt. Von daher sollten sich die Unternehmen sicherheitshalber auf einen „harten“ BREXIT einstellen.

Die Versicherer haben sich vorbereitet…

Einige auch für den deutschen Versicherungsmarkt wichtige Industrieversicherer hatten Anfang 2018 noch Ihren Unternehmenssitz in Großbritannien. Nach dem BREXIT wäre es diesen Versicherern nicht mehr so einfach möglich, Versicherungen für den deutschen Maschinen- und Anlagenbau bereit zu stellen. Daher haben zwischenzeitlich alle relevanten Gesellschaften Ihren Sitz in die Europäische Union (EU) verlegt oder neue Gesellschaften in der EU gegründet, auf die das Geschäft übertragen wird.

…die Versicherungsnehmer können es immer noch nicht!

Für Maschinen- und Anlagenbauer mit Niederlassungen in Großbritannien besteht diese Möglichkeit immer noch nicht.

Internationaler Versicherungsschutz kann auf verschiedene Art und Weise sichergestellt werden. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bietet es sich an, auf die Dienstleistungsfreiheit zurückzugreifen und kleinere Risiken direkt aus Deutschland heraus zu versichern.

Außerhalb der EWR besteht diese Möglichkeit nicht. In der Regel müssen lokale Versicherungsverträge platziert werden, auf die dann sogenannte Konditions- und Summendifferenzversicherungen oder Bilanzschutzversicherungen aufgesetzt werden. Diese sichern der deutschen Gesellschaft einen weltweit einheitlichen Versicherungsstandard.

Ob und gegebenenfalls wie lange nach einem BREXIT noch auf die Dienstleistungsfreiheit zurückgegriffen werden kann, hängt von den Verhandlungsergebnissen zwischen Großbritannien und der EU ab. Noch ist völlig unklar, ob es weiterhin möglich sein wird, Versicherungsschutz für Niederlassungen in Großbritannien aus Deutschland heraus zur Verfügung zu stellen. Somit wäre auch hier ein ungeordneter BREXIT das Schlimmste für alle Beteiligten.

Welche Absicherung zukünftig die Richtige ist, kann daher derzeit noch niemand vorhersehen. Die VSMA empfiehlt daher, vorsorglich Versicherungsschutz über eine lokale Grunddeckung zu installieren, die idealerweise über den deutschen Versicherer eingesteuert wird. Unabhängig hiervon werden wir die Entwicklungen weiterhin verfolgen und informieren.

Kontakt:
VSMA GmbH
Herr Patrick Römer
Tel. 069 6603 1579
E-Mail: proemer@vsma.org

Beitragsbild: eyewave / iStock
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