Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant eine Änderung der steuerlichen Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen der Arbeitnehmer. Demnach sollen bei einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung, auf deren Leistungen die Beschäftigten keinen Direktanspruch haben, im Schadenfall nicht mehr die Leistungen, sondern die übernommenen Beiträge steuerpflichtig sein. Viele VDMA-Mitgliedsunternehmen haben für ihre Mitarbeiter eine Unfallversicherung abgeschlossen, um eine […]