VDMA-Nutzungsausfalldeckung

Konventionelle Deckungskonzepte bieten nur sehr eingeschränkten Versicherungsschutz für Vermögensschäden im Zusammenhang mit Produktmängeln Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau genießt weltweit einen hervorragenden Ruf. Die Produkte mit dem Markenzeichen „Made in Germany“ sind aufgrund Ihrer Qualität nach wie vor gefragt. Dennoch sind Fehler, die zu Mängeln führen können, trotz sorgsamster Herstellung nicht zu 100 Prozent auszuschließen. […]

Absicherungsmöglichkeit für Vermögensschäden aufgrund eines Produktionsausfalles Bislang bestand kein Versicherungsschutz für Ansprüche Dritter auf Ersatz von sog. reinen Vermögensschäden, die aufgrund von Mängeln am gelieferten Produkt entstanden. Um dieses Problem zu umgehen, versuchen Maschinen- und Anlagenbauer in der Regel, die Haftung für derartige Vermögensschäden im Rahmen ihrer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zu begrenzen bzw. auszuschließen. […]

Wie Herr Claus Ullrich aus der VDMA-Rechtsabteilung in seiner neu bearbeiteten Auflage „Vertragsgestaltung im Inland“ beschreibt, ist eine Regelung über die Haftung für sogenannte Folgeschäden die zentrale und wichtigste Bestimmung sowohl in Individualverträgen als auch in den Allgemeinen Lieferbedingungen. Ohne eine ausdrückliche Haftungsbegrenzungs-Klausel haftet ein Lieferer dem Besteller automatisch in unbegrenzter Höhe für alle Schäden […]