In mehrköpfigen Geschäftsführungen oder Vorständen ist es üblich, eine Ressortverteilung vorzunehmen. Dabei ist jedes Mitglied für bestimmte Unternehmensbereiche verantwortlich. Diese Praxis wirft haftungsrechtliche Fragen auf: Wann darf ein Leitungsorgan auf die ordnungsgemäße Arbeit seiner Kollegen vertrauen, wann muss es eingreifen? Entscheidend ist dabei der sogenannte Vertrauensgrundsatz, der jedoch nicht grenzenlos gilt. Der Beitrag zeigt auf, […]
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