Industrie 4.0 ist im Maschinen- und Anlagenbau das Thema der Stunde. Neben den damit verbundenen wirtschaftlichen Chancen bestehen auch erhebliche Risiken, allen voran die Bedrohung durch Cyber-Kriminalität.

Mit Cyber-Security schaffen Unternehmen die technischen und organisatorischen Grundlagen zum Schutz vor Cyberrisiken. Eine Anpassung an die sich immer schneller verändernden Prozesse ist unabdingbar. In Anbetracht der rasanten Entwicklung von Industrie 4.0 und der ständig neuen Risikopotentiale ist es schwierig, Schäden und finanzielle Verluste durch Cyberattacken zu vermeiden. Hinzu kommen Faktoren, wie Cloudcomputing, zunehmende Datenmengen und rechtliche Vorschriften.

Mittlerweile gibt es zirka 15 Versicherer, die eine Cyberversicherung für große und mittelständische Unternehmen bieten. Kapazitäten von 100 Millionen Euro und mehr sind inzwischen abschließbar. Ein Vergleich der Versicherungsbedingungen ist jedoch schwierig. Inhaltliche Deckungsunterschiede, diverse Voraussetzungen, dass der Versicherungsschutz überhaupt in Kraft tritt, abweichende Ausschlüsse und die Abgrenzung zu bestehenden konventionellen Versicherungen sind dringend zu beachten.

Standard-Bedingungen können für kleinere Unternehmen eine unkomplizierte Lösung ohne umfangreiche Analyse darstellen. Ein modularer Aufbau sollte jedoch auch hier möglich sein. Wichtige Bedingungsbestandteile sind zu prüfen. Beispielsweise. sollte die Definition eines Versicherungsfalls so weitgehend wie möglich sein und sich nicht auf spezielle Tatbestände beschränken.

Eine Cyberversicherung für den Maschinen- und Anlagenbau bietet Versicherungsschutz für Eigen- und Drittschäden. Sie leistet unter anderem, wenn Unternehmen nicht mehr produzieren können und es zu Betriebsunterbrechungs- und Vermögensschäden kommt, Datenverlust entsteht oder Haftungsansprüche Dritter drohen. Auch können weitere Deckungsbausteine versichert werden: die Kosten für Dienstleistungen, wie IT-Spezialisten, Forensikuntersuchungen oder Krisenmanagern, aber auch die Unterstützung von Rechtsanwälten und PR-Beratung übernehmen.

Ein derart komplexes Thema wie die Bedrohung durch Cyber-Kriminalität, sollte immer im Unternehmensmanagement angesiedelt sein. Zu einem Risikomanagement gehört auch ein Cyber-Security-Konzept, das sich zunächst mit der individuellen Risikosituation und den bereits vorhandenen Sicherheitsstandards der Unternehmen beschäftigt. Auf Basis der aktuellen Situation sollten Firmen im Zuge des Risikotransfers eine passende Cyber-Versicherung abschließen.

Die Bedeutung der Cyberversicherung kann zukünftig den Stellenwert heutiger Industrieversicherungen, wie Feuer- und Haftpflicht- oder D&O-Versicherungen, erreichen.

 

Beitragsbild: KrulUA / iStock

 

Kontakt
Thomas Völker
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1520
tvoelker@vsma.org

image_pdfPDFimage_printDrucken