Die Bedeutung der Insolvenzanfechtung steigt ungebremst. Die Zahl der Insolvenzanfechtungen wächst ebenso rasant wie die angefochtenen Summen. Kunden, mit denen man Monate vor ihrer Insolvenz die letzten Transaktionen hatte, treten nun den Gang zum Insolvenzgericht an. Bis zu 2 Jahre später taucht auf einmal der Insolvenzverwalter auf, um längst erledigte Transaktionen anzufechten.

Vor der Insolvenzrechtsreform von 1999 wurden fast 90 % aller Insolvenzverfahren nicht eröffnet, sondern mangels Masse eingestellt. Ziel der Gesetzgebung war es, dies zu ändern. Punktlandung! Heute werden über 70 % aller Verfahren eröffnet. Der Gesetzgeber hat aber übersehen, dass es für die wirtschaftenden Unternehmen zu schlecht kalkulierbaren Risiken kommt. Eine absurde Gesetzesauslegung durch den BGH, verbunden mit einer ebensolchen Rechtsprechung hat aus einer guten Idee – Insolvenzrechtsreform 1999 – ein Risikoszenario aufgebaut.

Deshalb wird aktuell im Bundestag über eine Änderung des Gesetzes beraten. Ob, wann und wie diese Änderung aber greifen wird, das steht nicht fest. Klar ist, dass den Insolvenzverwaltern Schranken auferlegt werden sollen, um die hemmungslose Interpretation des § 133 der Insolvenzordnung einzudämmen. Aber auch mit der renovierten Insolvenzordnung wird es Anfechtungen geben. Die Frage: „Ihr Geld haben Sie, aber dürfen Sie es behalten?“, wird dauerhaft Bedeutung behalten.

Die Versicherungswirtschaft war gefordert, Lösungen zu präsentieren, die das Geschäftsleben wieder kalkulierbar machen. Inzwischen werden von allen Kreditversicherungsanbietern prämienpflichtige Zusatzprodukte zu den jeweiligen Kreditversicherungen angeboten. Beworben wird auch ein rückwirkender „Langzeitschutz“ gegen die Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter.

Die Angebote der Kreditversicherer sind aber sowohl bezüglich der Versicherungssumme als auch insbesondere im Hinblick auf den Versicherungsumfang limitiert. Umfassend kann das Risiko derzeit nur über Spezialprodukte abgesichert werden. Grundsätzlich gilt hier wie bei vielen anderen Bereichen, dass nicht jeder Deckel auf jeden Topf passt. Nicht jeder benötigt diesen Schutz, aber woran erkenne ich, ob mir diese Form der Absicherung helfen kann? Das Risiko überprüfen und bewerten soll man in jedem Fall. Erst dann kann man guten Gewissens den Kauf einer Deckung ablehnen oder tätigen.

Nehmen Sie zu diesem wichtigen Thema Kontakt zu uns auf. Gerne klären wir Sie über die Risiken und Auslöser der Insolvenzanfechtung, sowie die existierenden Versicherungslösungen und deren erhebliche Unterschiede auf. In dem Zusammenhang erfassen wir zusammen mit Ihnen Ihr Risikopotential und lassen uns zur Risikobewertung Angebote von den Anbietern erstellen.

Autor
Eberhard Graf zu Münster
Handelnd für Rösch & Lindschau Kreditversicherungsmakler
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