Der BREXIT – Agieren statt Reagieren!

Seit dem Tag, an dem sich die Briten mehrheitlich dafür entschieden haben, die EU zu verlassen, wird in Europa wild spekuliert, wie der Austritt tatsächlich vollzogen werden soll. Gegenstand etlicher Überlegungen ist insbesondere, wie man zukünftig im Finanz- und Versicherungssektor miteinander umgehen und zusammenarbeiten wird.

Der BREXIT soll erst Ende März 2019 erfolgen. Dennoch ist es für Unternehmer bereits jetzt an der Zeit darüber nachzudenken, wie man sich verhalten soll, insbesondere dann, wenn man eine Tochtergesellschaft in Großbritannien unterhält. Vom Brexit betroffen sind alle Versicherungsverträge, die Risiken (Tochtergesellschaften, Standorte, Sachen, etc.) mit Sitz oder Belegenheit in Großbritannien beinhalten. Des Weiteren können aber auch Versicherungsverträge tangiert sein, die von deutschen Unternehmen bei englischen Versicherern abgeschlossen wurden.

Obwohl noch nicht absehbar ist, wie genau die Regelungen in der Zukunft aussehen werden, sollten für das eigene Versicherungsmanagement bereits diverse mögliche Szenarien durchdacht werden.

Möglich ist es, dass es zu einer Sondervereinbarung kommt und die Dienstleistungsfreiheit nach wie vor Bestand hat. Dann kann, so wie bisher auch, für ein in Großbritannien befindliches Tochterunternehmen Versicherungsschutz aus Deutschland heraus geboten werden. Auch die Versicherung von Projekten in Großbritannien ist auf diesem Wege problemlos aus Deutschland heraus darstellbar. Dies entspräche der bereits geübten Praxis mit anderen Nicht-EU Staaten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).

Denkbar ist aber leider auch, dass die „grenzüberschreitenden“ Versicherungen ab dem 30.03.2019 nicht mehr erlaubt sind. Betroffen wären hierbei unter Umständen auch bereits jetzt schon abgeschlossene Versicherungsverträge mit längeren Laufzeiten. Dies wäre die deutlich schlechtere Alternative.

Um vorbereitet zu sein und um nicht kurzfristig auf die Entwicklungen reagieren zu müssen sollte bereits jetzt geklärt werden, welche Risiken über lokale Versicherungsverträge innerhalb Großbritanniens gedeckt werden können. Dies gilt insbesondere für Versicherungsverträge, die eine regelmäßige Frequenz aufweisen (beispielsweise eine Transportversicherung bei Versicherungszertifikaten) oder die länderspezifische Besonderheiten/Erweiterungen beinhalten (Haftpflichtversicherung). Diese lokalen Versicherungsverträge können in ein sogenanntes internationales Versicherungsprogramm eingebunden werden. So stünde für das Unternehmen insgesamt ein einheitlich hoher Versicherungsschutz zur Verfügung, der aus Deutschland heraus gesteuert werden kann.

Die VSMA GmbH bietet den VDMA-Mitgliedsunternehmen über die Kooperation mit ihren internationalen Maklernetzwerken die Möglichkeit, Tochterunternehmen weltweit lokal zu versichern – auch in Großbritannien.

 

Beitragsbild: eyewave / iStock

 

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