Letzten Freitag sind die Briten offiziell aus der Europäischen Union ausgetreten. Mit ihnen verliert Europa einen Impulsgeber für marktwirtschaftliche Lösungen – auch wenn sich faktisch vorerst nicht viel ändern wird.

Die deutsche Versicherungswirtschaft sieht das Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der EU mit Sorge. „In vielen Fragen zum Thema Finanzdienstleitungen waren die Vertreter Großbritanniens wichtige Impulsgeber, immer mit einem Blick für marktwirtschaftliche Lösungen“, sagt der Chefvolkswirt des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Bestes Beispiel ist die Entwicklung des Regelwerkes Solvency II, dessen Markt- und Risikoorientierung auch das Ergebnis einer konsequenten Positionierung der Briten ist. Es wäre mit Blick auf die aktuellen und zukünftigen wirtschaftlichen Herausforderungen der EU besorgniserregend, wenn diese Marktorientierung in Zukunft verloren ginge“, so Klaus Wiener.

Die gute Nachricht lautet: Für Privatkunden hat der Brexit kaum Auswirkungen. Während des Übergangszeitraums bis zum 31. Dezember 2020 müssen alle Versicherungsunternehmen in Großbritannien die bislang in der EU geltenden Regeln einhalten.

So gilt beispielweise der Schutz einer Kfz-Versicherung in Großbritannien auch nach dem Austritt aus der EU weiterhin ohne Einschränkungen. Bis zum Ende der Übergangsfrist brauchen europäische Autofahrer auf der Insel auch keine Grüne Karte ihrer Versicherung mitführen.

Nach dem Ende der Übergangsfrist, also ab 1. Januar 2021, könnten die britischen Behörden von EU-Bürgern bei der Einreise allerdings verlangen, ihren Versicherungsschutz nachzuweisen. Das geht mit einer Grünen Karte, die in vielen Nicht-EU-Staaten als Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung akzeptiert wird, einfach und unkompliziert. Die Grüne Karte können Autofahrer kostenlos bei ihrem Kfz-Versicherer anfordern.

Für den Umfang von Reise-, Haftpflicht- und privaten Unfallversicherungen hat der Brexit ebenfalls keine Konsequenzen. Ihr Schutz gilt in aller Regel weltweit – also auch in einem Großbritannien, das nicht mehr EU-Mitglied ist.

Für Gewerbe- und Industriekunden gilt, dass gegenwärtig in Großbritannien gelegene Risiken entweder durch die Nutzung der Dienstleistungsfreiheit (FOS) direkt in deutschen Versicherungsverträgen mitversichert sind oder es sich um internationale Versicherungsprogramme handelt, bei denen die Risiken lokal über einen separaten Vertrag versichert sind. In der Übergangszeit besteht die bisherige Handlungsgrundlage zunächst unverändert fort. In dieser Zeit können die aktuellen Versicherungslösungen weiter bestehen bleiben und es bleibt genug Zeit, zukünftige Versicherungslösungen in Abhängigkeit der weiteren Verhandlungsergebnisse neu auszugestalten.

Nach dieser Übergangsfrist geht die Branche davon aus, dass Großbritannien einen mit der Schweiz vergleichbaren Status einnehmen wird. Soweit die lokalen Risiken im Rahmen von Programmen bereits jetzt über Versicherungen vor Ort versichert sind, ergibt sich Veränderungsbedarf eventuell in der Ausgestaltung des deutschen Mastervertrags.

Bei Risiken, die im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs von Deutschland aus versichert sind, sind Anpassungen notwendig. Die Lösung kann darin bestehen, eine lokale Police zu erstellen.

Unternehmen mit Niederlassungen in Großbritannien sollten, sofern nicht bereits geschehen, das Gespräch zur Klärung der Thematik suchen. VSMA-Kunden wurden hierauf bereits angesprochen.

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Kontakt:
Frau Silvia Damm
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1483
sdamm@vsma.org

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