Die Planung steht, die Investition und der Bauantrag wurden genehmigt – das klingt nach optimalen Voraussetzungen für den ersten Spatenstich. Allerdings nicht automatisch in Bezug auf die Versicherbarkeit. Sachversicherer bewerten die Situation oft anders. Denn die baurechtlichen und behördlichen Vorschriften sind auf den Personenschutz ausgelegt, nicht auf den für Sachversicherer wichtigen Schutz von Sachwerten. Bei Neubauten sollten daher Versicherer und Versicherungsmakler bereits in den Planungsprozess einbezogen werden.

Der betriebliche Brandschutz ist sowohl für die Sicherheit und den Schutz von Menschenleben als auch für den Schutz von Gebäuden und Betriebseinrichtungen ein entscheidender Faktor. Gerade im Maschinen- und Anlagenbau, wo eine Vielzahl von Maschinen und Materialien zum Einsatz kommen, sind Brandschutzmaßnahmen von herausragender Bedeutung. Schließlich sind die finanziellen Folgen eines Brandes für die Unternehmen oft so erheblich, dass sie existenzbedrohend werden können. Ein ausreichender und langfristiger Versicherungsschutz, der dieses Risiko abdeckt, ist daher unerlässlich. Auch bei Neubauten ist unbedingt darauf zu achten, dass die Anforderungen der Sachversicherer nicht außer Acht gelassen werden.

Erfahrungsgemäß sehen die Forderungen der Sachversicherer wie folgt aus:

Baulicher Brandschutz:

  • Bauliche Trennung: Bildung von Brandabschnitten gemäß den Vorgaben der Sachversicherer entsprechend der Brandwand der VdS Schadenverhütung GmbH.
  • Sofern logistisch machbar: Bauliche Trennung von Lagerbereichen und Produktion sowie zwischen Verwaltung und Produktion.
  • Keine brennbaren Dämmstoffe in Wänden und Dächern; ausschließliche Verwendung von mineralischen Dämmstoffen, insbesondere bei der Planung einer Photovoltaikanlage auf dem betreffenden Dach. Weitere Informationen zur Installation/Planung einer Photovoltaikanlage finden Sie hier: https://www.vsma.de/photovoltaik-anlagen-versicherer-haben-zunehmend-hoehere-anforderungen/

Organisatorischer Brandschutz:

Eigener Bereich als Ladestation für Flurförderer: Sofern eine bauliche Abtrennung nicht möglich ist, sollten die Bereiche mindestens durch eine Bodenmarkierung eindeutig gekennzeichnet und im Umkreis von 2,5 Metern von jeglichen Brandlasten freigehalten werden.

  • Kompressoren und Serverräume sollten feuerbeständig abgetrennt sein und frei von Brandlasten gehalten werden
  • Müllentsorgung: Sammelstellen für brennbare Abfälle sollten in ausreichender Entfernung vom Gebäude liegen; am besten eignen sich verschließbare Metallcontainer.
  • Paletten sollten mit einem Abstand von mindestens 5 Metern zum Gebäude gelagert werden; besser ist ein noch größerer Abstand.
  • Aufbewahrung/Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten/Gasen gemäß TRGS 510 (Technische Regeln für Gefahrstoffe). Optimal ist hier ein abgetrennter, komplett feuerbeständiger (F90/T90) Raum.
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge sollten in ausreichender Entfernung zum Gebäude installiert werden. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.vsma.de/batterieladestationen-fuer-elektrofahrzeuge-eine-unterschaetzte-gefahr/.

Anlagentechnischer Brandschutz:

  • Wichtig bei der Installation von Brandmelde- und Brandbekämpfungstechnik ist die Einhaltung der entsprechenden VdS-Richtlinien:
    > Planung, Errichtung und Prüfung der Brandmeldeanlage nach VdS-Richtlinie 2095
    > Sprinkleranlage gemäß VdS CEA 4001
  • Werden automatische Kleinteilelagersysteme oder Paternoster eingesetzt, sind diese in die Planung der Brandmelde- und Brandbekämpfungstechnik (Brandmeldeanlage und Sprinkleranlage) einzubeziehen.

Das Thema Brandschutz im Neubau ist sehr komplex. Jedes einzelne Bauvorhaben muss diesbezüglich individuell betrachtet werden, da es unterschiedliche Themenschwerpunkte und Prozessgefahren geben kann. Gerne unterstützen wir Sie und stehen Ihnen für weitere Fragen oder eine notwendige Abstimmung mit Ihrem Versicherer zur Verfügung.

 

Beitragsbild: Atstock Productions / Shutterstock

Kontakt:
Frau Nina Becker
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1721
nbecker@vsma.org

 

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