Bei vielen Mitgliedsunternehmen gehören Auslandseinsätze der Mitarbeiter zum Tagesgeschäft. Zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers gehört auch die Absicherung im Krankheitsfall.
Das folgende Praxisbeispiel der VSMA GmbH unterstreicht die Bedeutung einer Auslandsreise-Krankenversicherung:
Ein Monteur eines Mitgliedsunternehmens wurde zu einem Einsatz nach Angola geschickt. Der 39-Jährige erlitt auf der Baustelle einen Herzanfall und wurde sofort in ein Krankenhaus eingeliefert. Über die Hotline informierte ein Kollege den Assistance-Dienstleister des Auslandsreise-Krankenversicherers. Dieser organisierte alles Weitere. Da die notwendige Behandlung in Angola und auch der Rücktransport nach Deutschland auf Grund des langen Fluges nicht möglich waren, wurde der Monteur nach Südafrika in ein geeignetes Krankenhaus geflogen. Nach drei Wochen Krankenhausbehandlung wurde er als reisefähig entlassen und konnte die Rückreise eigenständig antreten.
Übernahme der Behandlungskosten durch den Versicherer
Insgesamt belaufen sich die Kosten für den Versicherer auf ca. EUR 100.000,00. Sie umfassen die Krankenhauskosten in Angola, die Transportkosten ins Krankenhaus nach Südafrika sowie die Krankenhauskosten in Südafrika. Ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung hätte der Arbeitgeber diese tragen müssen. Per Gesetz muss der Arbeitgeber für etwaige Krankheitskosten seiner Mitarbeiter auf Dienstreisen im Ausland aufkommen.
Durchdachte Versicherungslösung
Die VSMA bietet eine pauschale Auslandsreise-Krankenversicherung, so dass automatisch sämtliche Auslandsreisen (auch Freelancer und Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen) versichert sind. Eine vorherige Anmeldung ist nur bei Reisen über 90 Tagen nötig. Der Versicherungsschutz reicht vom ambulanten (Arztbesuch usw.) über den stationären Bereich (Krankenhauskosten) bis zur Zahnbehandlung/-ersatz und Kieferorthopädie.
Entsendungen ins Ausland
Bedingt durch die Internationalität der Mitgliedsfirmen finden Entsendungen immer häufiger statt. Allerdings sind sich die Mitarbeiter und selbst die Personalabteilungen der Unternehmen der Versorgungslücken nicht bewusst. Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) bietet keinen ausreichenden Versicherungsschutz im Ausland. Grundsätzlich leistet die GKV Kosten in der Höhe, in der sie auch in Deutschland angefallen wären. Während etwa eine Blinddarmoperation in Deutschland rund EUR 3.000,00 kostet, muss man in USA mit EUR 20.000,00 bis EUR 90.000,00 rechnen. Die Behandlung eines Herzinfarktes kostet hierzulande etwa EUR 8.000,00, in den USA bis zu EUR 150.000,00. Somit muss immer mit einer finanziellen Lücke gerechnet werden.
Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Know-how.
Kontakt:
Marcus Flier
VSMA – Ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1573
mflier@vsma.org