Auswirkungen der ADSp Novellierung auf die Transportversicherung
Ausgangssituation
In der Vergangenheit sind die ADSp (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) immer gemeinsam zwischen den Verbänden der Spediteure und den Verbänden der verladenden Wirtschaft verhandelt und vereinbart worden.
Das hat bei den Verhandlungen in 2015 nicht funktioniert. Die Spediteure auf der einen und die verladende Wirtschaft auf der anderen Seite sind sich nicht einig geworden. Die Verlader haben die Vorschläge der Spediteure zu neuen ADSp nicht akzeptiert (unter anderem war die Haftung der Spediteure zu niedrig bemessen) und den Spediteuren waren die Anforderungen der Verlader (u. a. die geforderten Haftungen) zu hoch.
Nachdem sich abzeichnete, dass die Verlader sich mit den Spediteuren nicht einig werden, haben die Verlader vor ca. 4 Monaten eigene Bedingungen präsentiert – die sogenannten Deutschen Transport und Lagerbedingungen DTLB.
Mitte Dezember 2015 hat der Deutsche Speditions- und Logistikverband ebenfalls eigene neue Geschäftsbedingungen, die ADSp 2016 herausgebracht. Zum ersten Mal seit ca. 90 Jahren sind die aktuellen ADSp nicht mehr das gemeinsame Produkt einer Zusammenarbeit von Spediteuren und Verladern.
Konkurrenzsituation
Aktuell stehen die Bedingungen der Verlader DTLB also in Konkurrenz zu den Bedingungen der Spediteure, den ADSp 2016. Was sich am Ende behauptet, wird sich zeigen. Dass ein Spediteur sich auf Geschäftsbedingungen wie die DTLB einlassen wird, die ihm eine wesentlich höhere Haftung zuschreiben, ist nicht zu erwarten. Zum einen, weil er diese höhere Haftung dann ja auch versichern müsste, was zum anderen nicht ohne weiteres machbar ist.
Welche Geschäftsbedingungen gelten?
Weder DTLB noch ADSp 2016 gelten automatisch! Damit sie Gültigkeit erlangen, müssen sie zwischen Verlader und Spediteur vereinbart werden.
Da der Deutsche Speditions- und Logistikverband die ADSp 2016 den Spediteuren per 01.01.2016 zur Anwendung empfohlen hat, sollten die Verlader darauf achten, welche Fassung der ADSp (ADSp 2016 oder die „alten“ ADSp 2003) die Spediteure vereinbaren wollen.
Aus Sicht des Verladers sind (von der Haftungsseite her) die neuen ADSp 2016 zu bevorzugen – hier sind die Haftungen der Spediteure höher als bei den „alten“ ADSp 2003. Die DTLB bieten dem Verlader zwar noch höhere Haftungen, allerdings nützt das nur dann, wenn der Spediteur diese Haftung auch versichern kann.
Auswirkungen auf die Transportversicherung
Im Rahmen der Welt-Transport-Police (WTP) des VDMA besteht Versicherungsschutz unabhängig davon, welche Haftungsgrundlage mit dem Spediteur vereinbart wurde. Der Wechsel von den bisherigen ADSp 2003 auf die ADSp 2016 oder die DTLB wirkt sich daher nicht auf den Versicherungsschutz der Welt-Transport-Police (WTP) des VDMA aus.
Was ist zu tun?
Um sicherzustellen, dass der Verlader nicht in die Situation kommt, mit dem Spediteur bzw. dessen Verkehrshaftungsversicherer streiten zu müssen, ob und ggf. in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird oder nicht, sollte der Verlader sich nach wie vor nicht auf die Geschäftsbedingungen der Spediteure verlassen. Eine Transport-Generalpolice – wie z.B. die Welt-Transport-Police (WTP) des VDMA – bietet verschuldensunabhängigen Versicherungsschutz.
Hinweis
Die ADSp (2003 oder 2016) und auch die DTLB regeln – neben den Haftungen – natürlich noch etliche andere Inhalte. Wir können dieses Thema jedoch nur aus Sicht der Transportversicherung kommentieren – für alle anderen Fragen zu diesem Thema bitten wir Herrn Ingo Elste (069/6603.1648) im VDMA anzusprechen.