Die Wertzuschlagsklauseln

Sinn und Zweck der Wertzuschlagsklauseln in der industriellen Sachversicherung ist es, die Versicherungssumme automatisch an eine veränderte Preisentwicklung anzupassen, ohne dass Jahr für Jahr eine individuelle Summenanpassung vorgenommen werden muss.

Wertzuschlagsklauseln können sowohl für Gebäude als auch die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung vereinbart werden.

Man errechnet hierbei aus dem Neuwert im jeweiligen Anschaffungsjahr für jede versicherte Sache eine einheitliche Grundsumme. Diese drückt aus, was die Sache zu einem einheitlichen Zeitpunkt (zum Beispiel im Jahr 1970) gekostet hätte. Für die Umrechnung werden Indexzahlen des statistischen Bundesamtes verwendet.

Beispiel: Ein Neubau einer Halle kostete im Jahr 2010 EUR 5.000.000,00. 1970 hätte eine vergleichbare Halle gemäß den Indexzahlen des statistischen Bundesamtes EUR 1.385.000,00 gekostet.

Der jeweilige Neuwert ergibt sich dann aus der Grundsumme zuzüglich des aktuellen Wertzuschlags.

Beispiel: Bei der Halle aus 2010 kommt zur Grundsumme von EUR 1.385.000,00 ein Wertzuschlag von 355 % (EUR 4.916.750,00) zum tragen. Aus der Grundsumme und dem Wertzuschlag ergibt sich summiert ein aktueller Neuwert von EUR 6.301.750,00. Diese Summe müsste aufgewendet werden, um heute eine vergleichbare Halle zu errichten.

Ohne Berücksichtigung von Zu- und Abgängen versicherter Sachen kann somit die Versicherungssumme alleine dadurch fortgeschrieben werden, dass jedes Jahr ein aktueller Wertzuschlag vereinbart wird.

Im Schadenfall haftet der Versicherer bis zur Grundsumme zuzüglich doppelten Wertzuschlags. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl die Grundsumme als auch der einfache Wertzuschlag richtig bemessen wurden (beispielsweise durch ein Sachverständigengutachten).

Die Wertzuschlagsklauseln passen damit nicht nur Wertveränderungen zwischen der letztmaligen Festsetzung der Grundsumme an, sondern schützen auch vor einer inflationären Preisentwicklung zwischen dem Beginn des jetzigen Versicherungsjahres und dem Schadentag.

Die VSMA empfiehlt daher, bei industriellen Sachversicherungen immer eine Wertzuschlagsklausel zu vereinbaren.


Kontakt:
Herr Patrick Römer
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1579
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