D&O-Haftungsfälle von Organmitgliedern – Erkenntnisse aus der Schadendatenbank der hendricks GmbH

Vorstände, Geschäftsführer und andere Organe blieben am liebsten davon verschont: einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung im Rahmen ihrer Organtätigkeit. Leider haben jedoch in den letzten Jahren sowohl die Anzahl als auch die Schadenhöhe der Managerhaftungsfälle erheblich zugenommen. Erkenntnisse aus der Schadenbank des D&O-Spezialmaklers hendricks GmbH zeigen, auf was sich Organmitglieder statistisch gesehen im Falle einer Inanspruchnahme einstellen müssen.

In 93 Prozent der Fälle ist die Haftungslage unklar
Organe haben tagtäglich Entscheidungen zu treffen, die teilweise langfristige wirtschaftliche Folgen für die Gesellschaft haben können. Je komplexer eine zu treffende Entscheidung ist, desto umfangreicher sollten die entsprechenden Vorbereitungen sein. Um eine angemessene Entscheidungsgrundlage zu schaffen, werden zum Beispiel Recherchen und Analysen beauftragt und/oder Gutachten von Anwälten oder Sachverständigen eingeholt. Auch ein enger Austausch mit fachkundigen internen oder externen Spezialisten wird häufig gepflegt. Die vermeintlich richtige Entscheidung für das Unternehmen wird in vielen Fällen also erst nach Abwägung zahlreicher für- und widersprechender Argumente getroffen. Kurz gesagt: Die Entscheidungsfindungsprozesse sind sehr komplex, oft sind daran mehrere Parteien beteiligt. Es verwundert daher nicht, dass in circa 93 Prozent der den Inanspruchnahmen zugrunde liegenden Sachverhalten eine unklare Haftungslage besteht.

Rechtskosten übersteigen Schadensersatzzahlungen
Dennoch bleibt es nicht aus, dass selbst sorgfältig vorbereitete Entscheidungen Vermögensschäden verursachen können. Die Folge lässt meist nicht lange auf sich warten: Die Geschädigten werfen dem Organmitglied eine Pflichtverletzung vor. Ob in der getroffenen Entscheidung tatsächlich eine zu vertretene Pflichtverletzung des Organs liegt, ist aufgrund der überwiegend komplexen und umfangreichen Sachverhalte in vielen Fällen strittig. Wenig überraschend ist es daher, dass bei solchen Haftungsstreitigkeiten die Rechtskosten mit einem Anteil von 65 Prozent die tatsächlich geleisteten Schadensersatzzahlungen übersteigen. Die durchschnittliche Dauer entsprechender Verfahren liegt zwischen drei und sieben Jahren. In dieser Zeit können sich die Kosten insbesondere für Anwälte in schwindelerregender Höhe bewegen.

In 60 Prozent der Fälle trennen sich die Wege von Organmitglied und Unternehmen
In Organhaftungsfällen ist der „Feind“ meist nicht weit entfernt: Circa 70 Prozent der Inanspruchnahmen erfolgen durch das eigene Unternehmen. Inanspruchnahmen der Geschäftsführer durch die Gesellschafter kommen dabei ebenso vor wie solche des Vorstandes durch den Aufsichtsrat. In rund 60 Prozent der Fälle erfolgt im Laufe des Verfahrens eine streitbehaftete Trennung. Oft ist das Vertrauen unter den Betroffenen dermaßen zerrüttet, dass sich die Wege schon zu Beginn eines Haftungsverfahrens trennen. Für die Organe ist dies eine besonders unangenehme Situation. Denn sie sehen sich nicht nur einer millionenschweren Inanspruchnahme ausgesetzt, sondern haben auch keinen Zugriff mehr auf Informationsmaterial. Das erschwert die Möglichkeiten, den Vorwurf einer Pflichtverletzung gegebenenfalls zu entkräften.

VDMA-Berufshaftplichtversicherung für Manager bietet Deckungsschutz
Um in solch misslichen Situationen die erforderliche Unterstützung zu erhalten, ist der Abschluss einer D&O-Versicherung (Managerhaftpflicht-Versicherung) unbedingt empfehlenswert. Umfassenden Schutz bietet die VDMA-Berufshaftpflicht für Manager, ein in Zusammenarbeit mit der hendricks GmbH entwickeltes D&O-Absicherungspaket, das speziell auf den Maschinen- und Anlagenbau zugeschnitten ist. Die maßgeschneiderte Lösung schützt die Entscheider der Branche vor den finanziellen Risiken ihrer Tätigkeit. Klare und transparente Bedingungen sorgen für optimale Absicherung – schnelle Policierung, exzellenter Service und individuelle Betreuung machen es Ihnen leicht, sich sicher zu fühlen.

Autor:
Christian Pfau, hendricks GmbH

 

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