Die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung und die D&O Vertragsrechtsschutzversicherung ergänzen die D&O- Versicherung im Bereich der Übernahme von Rechtskosten. Unter verschiedenen Aspekten der Schadenregulierung in D&O- Haftungsfällen hat sich die Notwendigkeit dieser Zusatzdeckungen ergeben.

In der D&O Versicherung wird regelmäßig auf den versicherten Betrag, die vereinbarte Deckungssumme, geklagt, auch wenn der tatsächlich entstandene oder behauptete Schaden die D&O- Deckungssumme übersteigt. Dies führt dazu, dass es in der D&O-Versicherung häufig zu sogenannten „Totalschäden“ kommt. In derartigen Fällen entspricht der Umfang des geltend gemachten Schadenersatzanspruchs exakt der vereinbarten Versicherungssumme.
In der D&O- Versicherung werden aber die Schadenabwehrkosten auf die Deckungssumme angerechnet. Erfolgt ein Vergleich in Höhe der Deckungssumme oder wird der Betrag durch ein gerichtliches Urteil zugesprochen, wird der Versicherer lediglich Schadenersatz abzüglich der bereits gezahlten Kosten leisten. Bei der Differenz kann es sich um sehr hohe Beträge handeln, deren Ausgleich durch die versicherten Personen deren wirtschaftliche Existenz bedroht. Diese Deckungslücke wird durch die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung geschlossen, indem diese Abwehrkosten vom Rechtschutzversicherer übernommen werden.
Die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung greift auch in dem Fall wenn der D&O-Versicherer der versicherten Person den Vorwurf einer bewussten, wissentlichen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung macht und somit ein Ausschlusstatbestand vorliegt. In den Bedingungen der Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung ist der Vorsatzausschluss so definiert, dass die Rechtskosten nur dann nicht übernommen werden, wenn die versicherte Person den Schaden herbeiführen wollte. Die vorsätzliche Pflichtverletzung allein führt nicht zum Deckungsausschluss. Die Deckung wird nur versagt, wenn mit rechtskräftigem Urteil festgestellt ist, dass die versicherte Person einen Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat.

Auch der Abschluss einer D&O-Vertragsrechtsschutzversicherung ist sinnvoll. Die Schadenregulierung in der D&O-Versicherung nimmt lange Zeiträume in Anspruch. Die Abwicklung ist langwierig, womit den Interessen der versicherten Personen nicht gedient ist. D&O-Versicherer versuchen eventuell mit der Darlegung von Ausschlusstatbeständen oder der Behauptung vorvertraglicher Pflichtverletzungen den Deckungsschutz zu versagen. Zahlreiche Passagen im Wortlaut der Policen können – auch in gut formulierten Verträgen – im Streitfall zu Auslegungsproblemen der Bedingungen führen. Im schlimmsten Fall kann dies die Deckung verhindern. In dieser Situation hilft die D&O-Vertragsrechtsschutz-Versicherung. Bereits bei erster Verzögerung der Schadenbearbeitung durch den Versicherer, z.B. wenn dieser behauptet, dass ein Ausschlusstatbestand vorliegt, wird ein im D&O-Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt. Der Rechtsanwalt entwirft dann eine Deckungsklage. In diesem Klageentwurf werden sämtliche Facetten des Falles behandelt um die zeitliche Verzögerung zu reduzieren oder so gering wie möglich zu halten.

In Anbetracht dieser Punkte haben zwischenzeitlich viele versicherte Unternehmen jeder Größenordnung eine Entscheidung für die Zusatzversicherungen getroffen. Praktisch wird die Schadenabwicklung durch diese Zusatzdeckungen erheblich einfacher.

Die VSMA GmbH berät Sie gerne und steht für Rückfragen zur Verfügung.

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