Nun ist es soweit: Der Bundesrat hat die „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ verabschiedet. Demnach sind E-Scooter (Tretroller, die max. 20 km/h fahren können) auch in Deutschland erlaubt.
Doch Achtung: Längst nicht alle auf dem Markt erhältlichen E-Scooter sind auch gesetzlich zugelassen.
Der E-Scooter muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So benötigt er beispielsweise ein Vorderlicht, eine Schlussleuchte, seitliche Reflektoren sowie ein akustisches Warnsignal (Klingel). Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Eine Helmpflicht besteht nicht. Gefahren werden darf der E-Scooter nur auf Fahrradwegen oder, wenn nicht vorhanden, auf der Straße. Nicht erlaubt ist die Nutzung auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen!
Als Kraftfahrzeug unterliegt der E-Scooter der Versicherungspflicht und muss haftpflichtversichert werden. Nach Abschluss der Versicherung erhält man eine Plakette, die auf das Schutzblech geklebt werden muss. Eine Erweiterung um eine Kaskoversicherung (zum Beispiel gegen Diebstahlschäden) ist möglich. Erste Versicherer in Deutschland bieten diese speziellen Versicherungen bereits an. Es ist davon auszugehen, dass letztlich alle KFZ-Versicherer in diesen Markt einsteigen werden.
Bereits vor Inkrafttreten der Verordnung wurden vom Handel viele Modelle zu sehr günstigen Preisen zum Kauf angeboten. Vor übereilten Käufen ist aber dringend abzuraten. Die meisten dieser Geräte haben keine Betriebserlaubnis und dürfen daher auch in Zukunft nur auf privatem Grund gefahren werden. Wer mit einem nicht zugelassenen E-Scooter auf der Straße erwischt wird, zahlt ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro.
Die Bundesregierung hofft mit dieser Verordnung, die Situation auf deutschen Straßen zu entschärfen. Es wird erwartet, dass mehr Menschen auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, wenn sie die letzten Meter mit E-Scootern zurücklegen können. Hier gibt es allerdings ein Problem: Die Zulassungsverordnung stuft E-Scooter als Kraftfahrzeuge ein. Diese dürfen grundsätzlich nicht in Bus und Bahn mitgenommen werden. Da sich allerdings die meisten E-Scooter platzsparend zusammenklappen lassen, können sie so wie Gepäck behandelt und die Mitnahme erlaubt werden. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, die Mitnahme von E-Scootern in ihren Zügen zu gestatten. Auch die Verkehrsbetriebe großer Städte haben diese Bereitschaft bereits signalisiert.
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Herr Mark Werner
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