Im Rahmen der Erweiterten Produkthaftpflichtversicherung ist über die so genannte Aus- und Einbaukostenklausel grundsätzlich Versicherungsschutz für Aufwendungen Dritter für den Ausbau mangelhafter Erzeugnisse sowie den Einbau mangelfreier Erzeugnisse erhältlich.

Verschiedentlich haben wir bereits über die Deckung des Produkthaftpflichtrisikos nach dem so genannten erweiterten Produkthaftpflicht-Modell berichtet. Dieses sehr komplexe Thema wird im Versicherungsteil der vom VDMA herausgegebenen Entscheidungshilfe „Produkthaftung aus juristischer, versicherungstechnischer und betrieblicher Sicht“ behandelt.

Die in der Einleitung beschriebene Deckung  für die Aus- und Einbaukosten ist an sehr enge Voraussetzungen geknüpft, so dass es im Schadenfall immer wieder zu Diskussionen mit dem Versicherer kommt So sind zum Beispiel die Kosten für den Austausch von Einzelteilen eines gelieferten Produktes regelmäßig nicht versichert, da dies als reine Nachbesserungsmaßnahme zu bewerten ist.

Ein Beispiel:
Der Versicherungsnehmer stellt komplexe, aus verschiedenen Bauteilen bestehende Steuerungssysteme für Maschinenstraßen her. Wegen eines Konstruktionsfehlers muss eines der Bauteile der mittlerweile bei diversen Abnehmern eingebauten Steuerungssysteme ausgetauscht werden. Über die so genannten Aus- und Einbaukosten des Versicherungsmodells besteht kein Versicherungsschutz für den Einzelteile-Austausch.

Die Versicherungswirtschaft bietet – nach erfolgter Risikoprüfung und gegen Prämienzuschlag – fakultativ eine Deckungserweiterung an. Kosten für Einzelteile-Austauschmaßnahmen sowie aus Reparaturen im eingebauten Zustand sowie sonstige Mängelbeseitigungsmaßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen versichert werden. Diese Deckungserweiterung orientiert sich am Versicherungsschutz der Verbandsmodelle zur KFZ-Rückrufkostenversicherung. Ob und zu welchen Kosten im Einzelfall Versicherungsschutz geboten wird, prüft VSMA gerne.

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