Nach der Entführung von zwei deutschen Ingenieuren im Irak wird deutlich, welche Gefahren bei der Entsendung von Mitarbeitern in Krisenregionen lauern.

Viele Unternehmen haben das Entführungsrisiko im Ausland bisher unterschätzt. Tatsache ist jedoch, dass im vergangenen Jahr weltweit 14.000 Menschen Opfer von Entführungen wurden. Oftmals aus rein finanziellen Motiven, um Lösegeld zu  erpressen. Als besonders lukrative Beute betrachten kriminelle Banden die Mitarbeiter internationaler Unternehmen, denn bei diesenist davon auszugehen, dass genug Barmittel für das Lösegeld vorhanden sind.

In dem jüngsten Fall muss sich der Arbeitgeber der zwei Entführten, ein Anlagenbauer aus Sachsen, gegen Vorwürfe wegen ihres Irak-Engagements wehren. Bereits jetzt wird über eine finanzielle Beteiligung der Firma an den Kosten diskutiert.

Diskreter Versicherungsschutz
Lange  hatte sich die Aufsicht für das Versicherungswesen gesträubt, eine Deckung von Lösegeldforderungen bei entführten oder mit Gewalt bedrohten Personen zu legalisieren. Es wurde befürchtet, erpresserischer Menschenraub könne durch diesen finanziellen Schutz gefördert werden. Aufgrund der Erfahrungen in anderen europäischen Staaten, gaben die Behörden 1998 jedoch ihren Widerstand auf und erteilten die Zulassung. Nach wie vor befassen sich nur sehr wenige Anbieter mit diesem heiklen Thema und bieten entsprechende Versicherungslösungen. Versichert werden in der Regel Einzel-personen, ein definierter Personenkreis (zum Beispiel die Geschäftsführer) oder sämtliche Mitarbeiter. Geleistet wird für Schäden und Aufwendungen durch Entführung, Erpressung und Freiheitsberaubung, zum Beispiel:

  • Lösegeld
  • Abwehrkosten und Schadenersatz bei Verschulden des Unternehmens im Zusammenhang mit der Entführung von Mitarbeitern
  • Aufwendungen für ein Krisenmanagement – präventiv und im Krisenfall
  • Beratung im Entführungsfall

In der Regel ist der Abschluss der Versicherung nur als Pauschallösung in Form einer weltweit gültigen Jahrespolice möglich. Eine „Ausschnittsdeckung“ zum Beispiel für eine bevorstehende Reise in ein bestimmtes Land ist nur in Ausnahmefällen und nach gesonderter Prüfung erhältlich.

Krisenberatung als Bestandteil
Der Abschluss einer Entführungsversicherung erfolgt nicht „von der Stange“ und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Um ein Angebot abgeben zu können, werden ausführliche Informationen seitens der Versicherer benötigt. Die Risikoanalyse erfolgt anhand von ausführlichen Angaben zum Unternehmen, den zu versichernden Personen, den Hauptreisezielen sowie eventuell vorhandenen Krisenplänen. Der Versicherungsschutz selbst gilt in der Regel vorbehaltlich einer Präventionsberatung durch einen vom Versicherer empfohlenen Krisenberater, bei dem ein Maßnahmenkatalog festgelegt wird. Es handelt sich hierbei um eine Obliegenheit des Reisenden bzw. des Unternehmens so dass auf die Einhaltung unbedingt zu achten ist, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Die Kosten für die Beratung werden in der Regel vom Versicherer übernommen.

Die VDMA-Dienstleistungstochter VSMA GmbH konnte anhand der zuletzt vorgenommenen Ausschreibungen feststellen, dass der Markt bei der Entführungsversi-herung zurzeit ein attraktives Preis-Leistungs-Niveau bietet. Als der Versicherungsmakler für die Investitionsgüterindustrie stehen wir für eine Beratung gerne zur Verfügung.

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