Laut aktuellem Schadenreport der hendricks GmbH, die mit der VSMA GmbH in den Bereichen D&O-Versicherung und Strafrechtsschutz zusammenarbeitet, haben Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) deutlich zugenommen. Ein erhebliches Risiko. Denn bereits fahrlässige Verstöße gegen das AWG stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und ziehen oft ein langwieriges Verfahren nach sich. Ein Industrie-Strafrechtsschutz ist daher für jedes Unternehmen empfehlenswert.
Oft reichen kleine Missverständnisse aus, um ein Verfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen Wirtschaftssanktionen einzuleiten. So hatte in einem Fall ein Mitarbeiter aus Unkenntnis versucht, im Rahmen der Zollanmeldung Waren anzumelden, die auf einer Sanktionsliste stehen. Auch wenn bei der Anmeldung irrtümlich eine falsche Zolltarifnummer gewählt wird, zum Beispiel weil die Spezifikationen der Ware falsch eingeschätzt werden, wird regelmäßig ein Verfahren eingeleitet. Dieses richtet sich gegen den verantwortlichen Geschäftsführer, da die Exportkontrolle grundsätzlich als Chefsache angesehen wird.
Ermittlungsverfahren auch bei fahrlässigen Verstößen
Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz stellen zwar nur bei vorsätzlicher Begehung eine Straftat im Sinne der §§ 17, 18 AWG dar. Die Abgrenzung zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Begehung ist in der Praxis jedoch nicht einfach und kann oft erst im Rahmen eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens geklärt werden. Bei fahrlässiger Begehung, etwa im Rahmen eines Versehens, schließt sich regelmäßig ein gesondertes Ordnungswidrigkeitenverfahren/Bußgeldverfahren nach § 19 AWG an. Hierzu wird der Vorgang von der Staatsanwaltschaft an die zuständige Behörde abgegeben. Adressat einer Geldbuße können sowohl das Unternehmen als auch die verantwortlichen natürlichen Personen sein.
Aufgrund der komplexen Rechtsmaterie ziehen sich solche Verfahren oft über Jahre hin und verursachen zum Teil immense Kosten. Zur Absicherung empfiehlt sich daher der Abschluss einer speziellen Industrie-Strafrechtsschutzversicherung.
Bedarfsgerechte Absicherung mit dem Baukastensystem VDMA-RechtssicherheitTM
Umfassenden Rechtsschutz bietet das von der VSMA entwickelte Rechtssicherheitskonzept. Das Baukastensystem deckt alle wichtigen Rechtsschutzkomponenten ab und beinhaltet auch den Deckungsbaustein Industrie-Strafrechtsschutz, der in Zusammenarbeit mit der hendricks GmbH konzipiert wurde. Damit besteht Kostenschutz für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Für alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen tätig sind, sind auch Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und Sachverständigen mitversichert. Darüber hinaus tritt der Versicherungsfall in der Regel bereits mit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ein. Nicht versichert sind dabei nur die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, bei denen der Versicherungsnehmer bereits vor Vertragsbeginn Kenntnis von möglichen Ermittlungen hatte. Fahrlässig begangene Verstöße vor Vertragsbeginn, bei denen keine Kenntnis von einem möglichen Ermittlungsverfahren bestand, sind dagegen im Rahmen der zugrunde liegenden Police versichert.
Für weitere Fragen zum Thema VDMA-Rechtssicherheit und dem Baustein Industrie-Strafrechtsschutz steht Ihnen die VSMA jederzeit gerne zur Verfügung.
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