Langsam macht sich vorsichtiger Optimismus breit: Wenn die Impfungen weltweit Fortschritte machen und das Virus weiter zurückgedrängt werden kann, besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Exporte wieder stärker anziehen und der Exportmotor der deutschen Wirtschaft – der Maschinen- und Anlagenbau – wieder zu alter Stärke zurückfindet. Bei der Versicherung von Transporten ins Ausland sind jedoch nach wie vor zahlreiche Besonderheiten zu beachten.

Sanktionen und Embargos

Wie bereits mehrfach in der Vergangenheit berichtet, gibt es leider eher mehr als weniger Restriktionen, Embargos und Sanktionen. Auch der Protektionismus in einigen Ländern tut sein Übriges, um sich nachteilig auf die Versicherung von Exporten auszuwirken.

Die Praxis

Wenn es darum geht, dass Transporte in das Ausland versichert werden sollen, muss daher auf etliche Besonderheiten geachtet werden. So ist es zum Beispiel nicht in allen Ländern erlaubt, nach den Incoterms CIF oder CIP (also inklusive Transportversicherung) zu liefern. Auch gibt es Beschränkungen, die zwar die Versicherung einer Lieferung entsprechend den Incoterms CIF oder CIP erlauben, nicht aber die Versicherung des weiteren Transports von dem Seehafen oder Flughafen bis zu dem Endkunden.

Das Problem

Dennoch passiert es, dass Verträge geschlossen werden, die dann am Ende, zum Beispiel wegen der ergänzenden Passage eines „Warehouse to Warehouse“ nicht oder nicht ohne Weiteres erfüllt werden können. Manchmal lässt sich so etwas „heilen“, manchmal aber auch nicht.

Die Lösung

Auch wenn die Versicherungsfrage nicht die Hauptrolle spielt, sollte rechtzeitig geprüft werden, wie die Verträge in Bezug auf die Lieferkonditionen geschrieben sind. Vor allem den Akkreditiven gilt es ausreichend Aufmerksamkeit zu schenken. Die darin enthaltenen Anforderungen müssen rechtzeitig auf ihre Erfüllbarkeit hin geprüft werden – solange es sich noch um einen Akkreditiventwurf handelt und Änderungen möglich sind.

Transportversicherungen überprüfen lassen

Sprechen Sie rechtzeitig mit Ihrem Versicherungspartner. Dieser kann für Sie prüfen, ob die Anforderungen aus einem Akkreditiv bezüglich der Transportversicherung erfüllbar oder ob Änderungen erforderlich sind.

Am Ende bedarf es qualifizierter Spezialisten, welche die einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen kennen und Ihnen so die notwendigen Entscheidungsgrundlagen liefern können.

Weil es um mehr geht

Wenn es darum geht, qualifizierten Service zu bieten, dann ist die VSMA GmbH seit fast 100 Jahren die erste Wahl für die Branche. Die Welt-Transport-Police (WTP) des VDMA wurde speziell für die Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus entwickelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VSMA bieten den passenden Service dazu.

 

Beitragsbild: Tryaging / iStock

Kontakt:
Herr Torsten Wieland
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1543
twieland@vsma.org

 

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