Glücklicherweise ist EVER GIVEN wieder befreit und der Verkehr auf dem Suezkanal kann sich langsam normalisieren. Die konkreten Auswirkungen dieses Szenarios sind noch nicht hinreichend bekannt. Jenseits der unterschiedlichsten Spekulationen bezüglich des entstandenen Schadens sind mögliche Auswirkungen dieses „Unfalls“ aus versicherungstechnischer Sicht wie folgt denkbar:

Schäden an dem Schiff

Diese trägt die Kaskoversicherung des Schiffs (Hull). Noch ist nicht klar, in welchem Umfang das Containerschiff beschädigt wurde. Die diesbezüglichen Untersuchungen laufen noch.

Schäden an der Infrastruktur des Suezkanals

Hier greift die Haftpflichtversicherung des Schiffs – ein sogenannter P & I Club (Protection and Indemnity). Die Schäden an der Infrastruktur des Suezkanals – und auch die ausgefallenen Kanalgebühren – werden von dem Kanalbetreiber noch ermittelt und sicherlich kurzfristig geltend gemacht.

Schäden an der Ware

Aktuell sind noch keine Meldungen über Schäden an den geladenen Gütern bekannt geworden. Sollte es allerdings aufgrund des Auffahrens auf die Sandbank zu Schäden an den Gütern gekommen sein, wären diese über eine Waren-Transportversicherung erfasst.

Havarie Grosse

Zwischenzeitlich ist bekannt geworden, dass die Reederei der EVER GIVEN eine sogenannte „Havarie Grosse“ erklärt hat. Das bedeutet vereinfacht ausgedrückt, dass die Kosten für die Bergungsmaßnahmen zwischen dem Schiff und der Ladung verteilt werden. Damit die Reederei sicher sein kann, den auf die Ladung entfallenden Anteil an der Havarie Grosse zu erhalten, gibt sie die Güter nur dann heraus, wenn sie eine entsprechende Garantie für die Kostenübernahme bekommt. Die Waren-Transportversicherung käme auch hier zum Tragen: Sie stellt eine sogenannte „General Average Guarantee“ beziehungsweise „General Average Bond“.

Über weitergehende Schadenersatzforderungen (zum Beispiel Vermögensschäden) kann man zum aktuellen Zeitpunkt nur spekulieren. Sicherlich werden etliche Forderungen aufkommen. Ob und gegebenenfalls von wem diese zu tragen sind kann immer nur für den konkreten Einzelfall geprüft werden.

Beitragsbild: Tryaging / iStock

Kontakt:
Herr Torsten Wieland
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1543
twieland@vsma.org

 

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