Exporte im Maschinen- und Anlagenbau steigen: Internationale Versicherungsprogramme im Fokus
Mit einer Exportquote von über 80 Prozent ist der deutsche Maschinen- und Anlagenbau extrem auslandsorientiert. Neben Expansionschancen ergeben sich daraus aber auch völlig neue Fragestellungen. Unterschiedliche lokale Gesetze, Sprachbarrieren, steuerliche Besonderheiten oder Compliance-Anforderungen stellen viele Unternehmen vor Herausforderungen. Auch beim Thema internationale Versicherungen gibt es viel zu beachten. Mit Blick auf den nahenden Kündigungstermin für viele Verträge – den 30. September – rät die VSMA GmbH allen, die ein internationales Programm anstreben, dies bald in Angriff zu nehmen.
Immer mehr deutsche Unternehmen liefern seit Jahren nicht nur ins Ausland, sondern investieren viel Kapital, um sich mit Vertriebsniederlassungen oder Tochtergesellschaften in neuen Märkten zu positionieren. Allein im vergangenen Jahr stiegen die Exporte in die USA nominal um 20 Prozent auf 24,8 Milliarden Euro. Nicht selten steht dabei auch das Thema Versicherung erneut auf dem Prüfstand. Denn eine klassische deutsche Betriebshaftpflichtversicherung reicht oft nicht für alle Belange im Ausland aus. Dann gilt es, einen international tätigen Versicherer mit einem globalen Netzwerk von Auslandsgesellschaften zu finden, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Grundkonzept eines internationalen Haftpflichtprogramms
Der Aufbau eines internationalen Haftpflichtprogramms – ob koordiniert oder integriert – sieht von der Grundkonzeption her wie folgt aus: In der Regel wird mit dem internationalen Versicherer in Deutschland ein sogenannter „Mastervertrag“ abgeschlossen, über den alle in- und ausländischen Gesellschaften mitversichert werden. Durch die im Mastervertrag eingeschlossenen Bedingungs- und Konditionsdifferenzdeckungen (DIC/DIL-Deckungen) wird sichergestellt, dass für alle mitversicherten Unternehmen annähernd der gleiche Versicherungsschutz besteht, egal ob im In- oder Ausland.
In circa 140 Ländern ist es per Gesetz verboten, im Ausland eine Versicherung für die jeweiligen Risiken des Landes abzuschließen. Man spricht hier von non-admitted Verbotsländern (umgangssprachlich: rote Länder). Die einzige Möglichkeit besteht derzeit in der Mitversicherung des „finanziellen Interesses der deutschen Muttergesellschaft“(FINC) im Mastervertrag, um die Bilanz des deutschen Mutterhauses zu schützen.
Ergänzung des Mastervertrages durch lokale Haftpflichtversicherungen
Um den verschiedenen rechtlichen Unterschieden in den einzelnen Ländern Rechnung zu tragen, wird empfohlen, zusätzlich zum (deutschen) Mastervertrag lokale Haftpflichtversicherungen in den jeweiligen Ländern vor Ort abzuschließen. Zwar stehen dabei meist geringere Deckungssummen zur Verfügung, diese werden aber durch die oben erwähnte DIL-Deckung im Mastervertrag ergänzt.
Die Vorteile eines solchen internationalen Programms sind vielfältig:
- optimaler Schutz über Ländergrenzen hinweg
- einheitlicher Versicherungsschutz für alle in- und ausländischen Gesellschaften
- monetäre Gesichtspunkte
- Berücksichtigung rechtlicher Unterschiede und Anforderungen in den einzelnen Ländern
- lokale Betreuung und Schadenabwicklung vor Ort (in Landessprache)
- ein Versicherer oder Netzwerk im Schadenfall (Inland und Ausland)
- zentrale Verhandlung der Konditionen
- bei Großschäden: koordinierte Schadenbearbeitung von Deutschland aus
Funktionieren kann die Installation und Umsetzung eines internationalen Programmes jedoch nur, wenn vom Mutterhaus klare Vorgaben an die lokalen Tochtergesellschaften kommuniziert werden und alle Beteiligten an einem Strang ziehen.
Fazit und Empfehlungen der VSMA
Der Weg von der klassischen deutschen Betriebshaftpflichtversicherung hin zu einem vollständig umgesetzten internationalen Programm ist nicht einfach. Das beginnt bei der Auswahl des richtigen internationalen Versicherers an und reicht bis zu den jährlichen (Renewal)-Gesprächen des lokalen Maklers im jeweiligen Land. Die Einschaltung eines versierten Maklers mit angeschlossenem internationalem Netzwerk ist daher nahezu unverzichtbar.
Die VSMA GmbH unterstützt Sie beim Aufbau eines internationalen Programms mit jahrzehntelanger Erfahrung und einem erprobten Netzwerk. Angesichts des nahenden Kündigungstermins für viele Verträge – Ende September – raten wir allen, die ein internationales Programm anstreben, dies bald in Angriff zu nehmen. Denn: Die Umsetzung braucht Zeit.
Beitragsbild: ImageFlow / Shutterstock
Kontakt:
Frau Claudia Sedlacek-Dechert
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1758
csedlacek@vsma.org