Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau exportiert in alle Welt – den Transporten sowie deren Versicherung kommt dabei erhebliche Bedeutung zu. Das Versichern dieser Transporte wird immer komplexer, denn die Compliance-Anforderungen an den Versicherungsschutz nehmen weltweit zu.
Bei Exporten, z.B. in Länder auf den asiatischen oder afrikanischen Kontinent, sollte vorher geklärt werden, in welchem Umfang Restriktionen in Bezug auf Versicherungen gegeben sind. Nicht in alle Länder darf z.B. „CIF“ oder „CIP“ geliefert werden. Stimmen Sie sich daher im Zweifel mit Ihrem Versicherer ab, ob die gewünschte Lieferkondition dargestellt werden kann.
Versicherungsschutz für Auslands-Gesellschaften
Weltweit tätige Unternehmen versichern sich üblicherweise bei einem Versicherer am Sitz des Unternehmens. Tochtergesellschaften werden dann dort mitversichert. Aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen ist in vielen Ländern – insbesondere in Asien, Afrika oder auch Südamerika – nicht erlaubt, dass dort ansässige Unternehmen eine Transportversicherung im Ausland abschließen.
Existieren Tochtergesellschaften in solchen „restriktiven“ Ländern, muss sichergestellt sein, dass es zu keinen Verstößen gegen die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen kommt. Diese können sehr empfindliche Sanktionen nach sich ziehen. Sie reichen vom einfachen Bußgeld über Einschränkungen des Geschäftsbetriebes bis hin zu Gefängnisstrafen.
Internationales Programm
Es gilt, einheitlichen Versicherungsschutz für eine weltweit agierende Unternehmensgruppe darzustellen, ohne dabei mit den unterschiedlichen landesrechtlichen Bestimmungen in Konflikt zu geraten. Hier hilft ein so genanntes „Internationales Versicherungsprogramm“. Dabei werden Transportversicherungen von den Gesellschaften vor Ort – entsprechend den lokalen Usancen und den dortigen gesetzlichen Anforderungen und Möglichkeiten – abgeschlossen.
Die Transportversicherung der Muttergesellschaft fungiert als „Master Cover“ und gleicht automatisch die Unterschiede zwischen lokalen Versicherungsumfängen und -summen (Difference in Conditions (DIC) und Difference in Limits (DIL)) zum Hauptvertrag aus. Hierdurch wird sichergestellt, dass ein weltweit einheitlicher Versicherungsschutz zu bekannten Konditionen für alle Transporte geboten wird – sei es bei direkten Geschäften mit ausländischen Kunden oder über eigene Tochtergesellschaften im Ausland.
Da der richtige Versicherungsschutz nur über sehr komplexe Versicherungsverträge dargestellt werden kann, sollten Sie ausschließlich einen qualifizierten Spezialisten mit einem weltweiten Netzwerk damit betrauen.
Die Welt-Transport-Police (WTP) des VDMA bietet seit mehr als 80 Jahren den Unternehmen des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus Versicherungsschutz bei weltweiten Transporten. Die VSMA GmbH – eine 100% Tochtergesellschaft des VDMA – steht Ihnen für Fragen zu einem maßgeschneiderten Versicherungskonzept zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
Kontakt:
Götz-Gregor Duttiné
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Telefon: +49 69 6603-1564
gduttine@vsma.org