Fahren ohne Versicherungsschutz – Kein Kavaliersdelikt!

Auch in Deutschland werden immer wieder Unfälle mit nicht versicherten Fahrzeugen verursacht. „Es ist nicht jedem bewusst, dass es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für die meisten Kraftfahrzeuge um eine Pflichtversicherung handelt“, so Mark Werner, Ressortleiter KFZ bei der VSMA GmbH. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt, dass rund 6.500 unversicherte Fahrzeuge in Deutschland unterwegs sind.

Dies kann vorkommen, wenn der Halter oder Versicherungsnehmer die Versicherungsprämie nicht gezahlt hat oder zum Jahresende die bisherige Versicherung gekündigt wurde, ohne neuen Versicherungsschutz abzuschließen. Aber auch kriminelle Absicht ist eine Ursache.

In den Fällen der Kündigung der Versicherung durch den Versicherungsnehmer oder durch den Versicherer aufgrund Nichtzahlung der Prämie haftet der bisherige Versicherer einem eventuellen Unfallopfer gegenüber bis maximal einen Monat nach Beendigung der Versicherung. Diese Nachhaftung dient dem Schutz der Unfallopfer. Der KFZ-Versicherer wird sich die Entschädigung allerdings bei seinem ehemaligen Versicherungsnehmer zurückholen.

Sollte nach Ablauf der einmonatigen Nachhaftung mit einem unversicherten Kraftfahrzeug schuldhaft ein Schaden verursacht werden, ist dies ein Fall für die Verkehrsopferhilfe e.V.. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss der Kfz-Versicherer. Dessen Ziel ist es, Unfallopfer finanziell zu unterstützen, wenn niemand sonst für den Schaden aufkommt.

Nach Beendigung der Kfz-Haftpflichtversicherung informiert der Versicherer die Zulassungsbehörde über den Versicherungsablauf. Wird kein neuer Versicherungsschutz zum Ablaufzeitpunkt sichergestellt, wird die Behörde schnellstmöglich das Fahrzeug stilllegen.

„Der Gebrauch von Kraftfahrzeugen ohne entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz stellt eine Straftat beziehungsweise einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz dar, was entsprechend geahndet wird“, so Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA GmbH.

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Kontakt:
Herr Mark Werner
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1527
mwerner@vsma.org