In jüngster Zeit fordern Versicherer vermehrt sogenannte „Territorialausschlüsse“. Konkret bedeutet dies, dass man für Schadenfälle in der Ukraine, Russland, Belarus und im Einzelfall auch in sogenannten Schurkenstaaten (wie Afghanistan, Kuba, Iran, Irak, Myanmar, Nordkorea, Syrien und Venezuela) keinen Versicherungsschutz mehr zur Verfügung stellen will. Der GVNW sieht dafür keine Notwendigkeit. Eine Meinung, die die VSMA GmbH in vollem Umfang teilt. Leider ist jedoch bereits ersichtlich, dass die Industrieversicherer vehement auf Territorialausschlüsse bestehen werden. Daher ist es nun besonders wichtig, die Ausschlüsse genau zu definieren.

GVNW äußert sich zu Territorialausschlüssen in „Die VersicherungsPraxis“
In der neuen Ausgabe der Fachzeitschrift „Die VersicherungsPraxis“ nimmt der Gesamtverband der versicherungsnehmenden Wirtschaft e. V. Stellung zum Thema „Territorialausschlüsse“. Dort heißt es: „Seit Beginn der Ukraine-Krise haben insbesondere die Staaten der westlichen Welt Sanktionsregime gegen Russland eingeführt. In diesem Zusammenhang beobachten wir eine Entwicklung bei Versicherern, zusätzlich hierzu umfassende Territorialausschlüsse in weltweit geltende Versicherungsverträge aufnehmen zu wollen. Mit diesen neuen Klauseln sollen Schäden, die sich in Russland, der Ukraine oder Belarus ereignen, beziehungsweise Risiken, die einen mehr oder weniger engen Bezug insbesondere zu Russland aufweisen, vollumfänglich oder jedenfalls weitgehend vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Für ein derartiges Vorgehen der Industrieversicherer – unseres Erachtens „mit dem Rasenmäher“ – besteht keine Notwendigkeit“. Eine Ansicht, die die VSMA GmbH unterstützt. Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA, meint dazu: „Kurz und knapp: Sanktionsklausel ja, Territorialausschluss nein!“

Vieles spricht gegen die Notwendigkeit von Territorialausschlüssen
In seiner Stellungnahme bringt der GVNW zahlreiche überzeugende Argumente vor, die gegen die Notwendigkeit eines Territorialausschlusses sprechen. Die Versicherer seien über Sanktionsklauseln und Kriegsausschlüsse bereits hinreichend geschützt. Ein kompletter Territorialausschluss gehe zu weit. Er erschwere zum Beispiel auch die Lieferung erlaubter Güter nach Russland. Die Warentransportversicherer hätten die Versicherung der Kriegsgefahren für Luft-, Post- und Seebeförderungen bereits gekündigt. Zusätzliche Länderausschlüsse, die Verluste oder Beschädigungen von Waren in von Kriegshandlungen weit entfernten Regionen umfassen, seien unnötig. Außerdem sei zu bedenken, dass sich Unternehmen nicht unverzüglich aus den betroffenen Ländern zurückzuziehen könnten, ohne dass ein relevantes (Nach-) Haftungspotenzial verbleibe. Solche Risiken seien dann gegebenenfalls ohne Versicherungsschutz, obwohl hierfür bereits Prämien gezahlt wurden. Der GVNW appelliert daher an die Versicherungswirtschaft, „die Bereitschaft zu zeigen, gemeinsam mit ihren Kunden vernünftige und risikoadäquate Lösungen zu finden, die den beiderseitigen Interessen Rechnung tragen“.

Empfehlung der VSMA GmbH zu Territorialausschlüssen
Die VSMA teilt und unterstützt die Meinung des GVNW in vollem Umfang. In der Praxis ist jedoch zu beobachten, dass große Industrieversicherer zunehmend auf Territorialausschlüsse drängen. So wie es sich zurzeit darstellt, werden die Versicherungsnehmer wohl Ausschlüsse akzeptieren müssen. Wichtig ist jedoch, dass diese nicht über das Ziel hinausschießen. Während in den Sachversicherungsverträgen die Wirkung eines Territorialausschlusses noch sehr klar begrenzt ist, bergen die besonderen Risiken anderer Sparten und die der VSMA vorliegenden Formulierungsvorschläge der Versicherer große Interpretationsrisiken.

So müssen zum Beispiel in der Transportversicherung die Transitrisiken betrachtet werden. Ein vollumfassender Territorialausschluss würde hier auch den Versicherungsschutz während der Transporte oder Zwischenlagerungen in diesen Ländern eliminieren. Besonders kritisch sehen wir die Forderungen nach Territorialausschlüssen in der Haftpflichtversicherung. Hierbei wird häufig auf „Risiken mit Bezug zu Russland, Belarus oder der Ukraine“ abgestellt. „Diesen sehr interpretationsfähigen Formulierungen sollte widersprochen werden“, empfiehlt Jürgen Seiring. Die VSMA wird sich dafür einsetzen, dass unvermeidbare Territorialausschlüsse so klar wie möglich definiert werden.

 

Beitragsbild: evan_huang / Shutterstock

Kontakt:
Herr Patrick Römer
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1579
proemer@vsma.org

 

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