Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mit Kombination verschiedener Durchführungswege ist für Geschäftsführer die effektivste Form zum Aufbau einer langfristigen und sicheren Vorsorge.
Erfolg bringt Lebensqualität. Wer mit Spaß an die Arbeit geht, eigenmotiviert ist, häufig Erfolge verbuchen kann und dabei auch noch gut verdient, erlebt selbst Stresssituationen eher als positive Stimulation. Dieser „Eustress“ wird auch als gesundheitsfördernd bezeichnet. Möglicherweise ist er mit dafür verantwortlich, dass die durchschnittliche Lebenserwartung von Besserverdienern deutlicher ansteigt als die der Durchschnittsbevölkerung. Nach einer aktuellen Studie haben Menschen mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 4,500,00 Euro gegenüber Arbeitnehmern mit niedrigerem Einkommen eine um bis zu neun Jahre höhere Lebenserwartung.
Chef und Mitarbeiter in einer Person
Eine adäquate lebenslange Altersvorsorge ist wichtig. Für Einzelunternehmer und Inhaber von Personengesellschaften ist die Basis-Rente die einzige Vertragsart mit steuerlich geförderter Beitragszahlung. Gesellschafter, die als Geschäftsführer bei ihrer eigenen Kapitalgesellschaft angestellt sind, profitieren von ihrer fiskalischen Zwitterstellung. Sie sind Arbeitgeber und -nehmer in einer Person und genießen in der bAV ähnliche Vorteile wie ihre Mitarbeiter. Zudem zahlen Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) meist keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung und können ihre Versorgung frei wählen. Aufwendungen für eine bAV unterliegen nicht der Lohnsteuer, oft auch nicht den Sozialabgaben und sind Betriebsausgaben.
Sinnvolles Bausteinsystem
Die Direktversicherung als Grundversorgung für GGF lässt sich durch eine Unterstützungskasse oder alternativ einer Pensionszusage sinnvoll ergänzen.
Deren Vorteil gegenüber der Unterstützungskasse ist, dass für ihre Gegenfinanzierung auch variable Beiträge möglich sind. So können Geschäftsführer erfolgsabhängige Vergütungen wie z. B. Tantiemen in eine Pensionszusage einbringen. Überlegenswert ist auch die Kombination der Durchführungswege mit unterschiedlichen Anlagekonzepten (konservativ, Chance, Risiko).
Fristen beachten
Da die steuerliche Anerkennung von Unterstützungskasse und Pensionszusage an Probezeiten geknüpft ist, steht GGFs anfangs nur die Direktversicherung offen. Weitergehende Versorgungsvarianten erfordern eine etwa fünfjährige Existenz der GmbH und etwa dreijährige erfolgreiche Führung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer.
Bei älteren Geschäftsführern sind Erdienbarkeitsfristen zu beachten und zu prüfen, ob die Versorgung in einem akzeptablen Verhältnis zur künftig noch möglichen Arbeitsleistung steht. Bevor ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer die Versorgung beansprucht, sollte er nach den fiskalischen Vorgaben noch mindestens zehn Jahre tätig sein können. Ist dies altersbedingt nicht mehr zu realisieren, bietet sich als Alternative eine private Basis-Rente, bei der das Alter keine Rolle spielt.
Kontakt:
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Marc Widmayer
Telefon 0 69 / 66 03-1796
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