Laut Allianz Risk Barometer 2023 gelten Betriebsunterbrechungen in Deutschland als größtes Geschäftsrisiko. Zu Recht: Bei einem Betriebsausfall summieren sich laufende Kosten und entgangene Gewinne schnell zu einem immensen Schaden. Fehlt dann eine entsprechende Betriebsunterbrechungsversicherung, droht im schlimmsten Fall die Insolvenz. Dennoch sind viele Unternehmen nicht ausreichend versichert. Insbesondere bei der Absicherung von Naturgefahren besteht noch Verbesserungsbedarf. Auch das Thema Haftzeiten in der Betriebsunterbrechungsversicherung bedarf oft einer Überprüfung.

VDMA Allgefahren-Police bietet umfassenden Deckungsschutz
Die Absicherung von durch Feuer verursachten Betriebsunterbrechungsschäden ist für die meisten Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Anders sieht dies bei Naturgefahren aus. Das Risiko einer Betriebsunterbrechung durch Naturkatastrophen – zum Beispiel durch Überschwemmungen – wird häufig noch unterschätzt. Unverständlich, da die letzten Jahre gerade im Bereich der Elementargefahren von einmaligen Rekordschadenmeldungen geprägt waren. Die VSMA rät dringend, noch rechtzeitig vor der nächsten Starkregensaison auch mögliche Schäden durch Naturgefahren im Rahmen der Sachversicherung und der Betriebsunterbrechungsversicherung vollumfänglich abzusichern. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.vsma.de/naturkatastrophen-versicherer-ziehen-erschreckende-bilanz-2021/

Haftzeiten durch Lieferengpässe oft zu kurz bemessen
Auch das Thema Haftzeiten in der Betriebsunterbrechungsversicherung bedarf einer eingehenden Überprüfung. Denn diese sind heute aufgrund der immer häufiger auftretenden Lieferengpässe meist zu knapp bemessen. Sobald Spezialmaschinen in der Produktion eingesetzt werden oder Teile mit langer Wiederbeschaffungszeit benötigt werden, reicht die übliche Haftzeit von 12 Monaten in der Regel nicht mehr aus.

Die Haftzeit beginnt mit dem Eintritt eines versicherten Sachschadens und endet mit der Beendigung der dadurch verursachten Betriebsunterbrechung, spätestens jedoch mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Haftzeit. Dies gilt auch dann, wenn die Unterbrechung danach noch andauert. Selbst wenn Gebäude innerhalb von 12 Monaten wiederhergestellt und/oder benötigte Teile oder Maschinen rechtzeitig wiederbeschafft werden können, bleibt ein möglicher weiterer wirtschaftlicher Betriebsunterbrechungsschaden – bis Ihr Unternehmen wieder so aufgestellt ist, wie es vorher war. Oft kann schon eine kurze Ausfallzeit zum Verlust von Kunden und Aufträgen führen und damit zu weiteren Schäden.

Die VSMA empfiehlt, Ihre Absicherung im Hinblick auf die versicherten Gefahren und die vereinbarten Haftzeiten zu überprüfen. Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung und kümmern uns auf Wunsch um die Einholung eines individuellen Angebots.

 
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Kontakt:
Frau Nina Becker
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1721
nbecker@vsma.org

SACH- UND SACH-BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNGEN
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