Nicht alle Schäden sind versicherbar. Vor allem Automobilzulieferer und Medizingerätehersteller sollten derzeit die aktuelle Gesetzesentwicklung in den Vereinigten Staaten im Blick behalten.
Immer wieder kommt es in den USA zu Sammelklagen verbunden mit enormen Entschädigungsforderungen. Auch wenn Schäden durch Produkte und Ansprüche wegen fehlerhafter Produkte nicht gänzlich zu vermeiden sind, gibt es Möglichkeiten, Risiken wirksam zu begrenzen. Dies ist für jeden Hersteller auch deshalb von Bedeutung, weil nicht alle Schäden, die auf Produktfehlern beruhen, versicherbar sind. Ein aktueller US-amerikanischer Gesetzentwurf (Foreign Manufacturers Legal Accountability Act) sieht vor, dass nichtamerikanische Hersteller künftig nur dann in die USA liefern dürfen, wenn ein sogenannter Prozessbevollmächtigter bestellt wurde, um dem Unternehmen offizielle Dokumente wie Klagen zustellen zu können. In welchem Ausmaß deutsche Maschinen- und Anlagenbauer hiervon betroffen sind, ist nur schwer einzuschätzen, da der Gesetzentwurf nicht durchgängig klar formuliert wurde. Derzeit sind auf jeden Fall Zulieferer der Automobilindustrie sowie Hersteller von diagnostischen und medizinischen Geräten betroffen.
Fehler möglichst vermeiden
Hersteller können Produkthaftungsrisiken mit einem sinnvollen Risikomanagement vorbeugen. Ziel dabei ist, Produktfehler möglichst ganz zu vermeiden. „So sollte etwa die Produktsicherheit nach dem Maßstab der bestverfügbaren Sicherheit als entscheidender Aspekt der Konstruktion gewährleistet sein“, erläutert Jürgen Seiring von der VSMA. Auch muss der Hersteller in angemessener Weise vor den Gefahren warnen, die von seinem Produkt ausgehen und entsprechende Sicherheitshinweise an den Produkten anbringen. Produktbegleitenden Sicherheitshinweisen kommt damit eine besondere Bedeutung zu.
Beweissicherung durch Dokumentation
Im Schadensfall muss ein Hersteller beweisen, dass er alles getan hat, um gefahrenfreie Produkte mit bestverfügbarem Sicherheitsstandard zu produzieren und vor technisch nicht vermeidbaren Gefahren zu warnen. Mithilfe einer umfassenden Dokumentation aller dazu ergriffenen Maßnahmen stehen ihm kurzfristig Beweismittel zur Verfügung, um Vorwürfe eines Anspruchstellers frühzeitig zu entkräften. Kommt es zur Anspruchstellung, zeigt sich der Wert des Versicherungsschutzes. Die VSMA bietet VDMA-Mitgliedern spezielle Lösungsmöglichkeiten wie die Mitversicherung der US-Exportrisiken im Rahmen der deutschen Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, die Installation einer internationalen Haftpflichtversicherung und die Mitversicherung des Produkthaftpflichtrisikos der deutschen Muttergesellschaft im Rahmen der US-Lokalpolicen.
Die VSMA berät Mitglieder ausführlich rund um Themen des richtigen Versicherungsschutzes für Exporte in die USA sowie Kanada und stellt ein Konzept mit den wichtigsten Punkten zusammen.
Kontakt:
Jürgen Seiring
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Telefon: 069/ 6603- 1653
jseiring@vsma.org