Maschinen „Made in Germany“ sind weltweit sehr gefragt. Die Absatzchancen in den USA bringen allerdings auch finanzielle Risiken mit sich. Diese stehen oft im Zusammenhang mit dem US-Produkthaftungssystem, das als das Schärfste der Welt gilt. Um die Haftungsgefahr zu begrenzen, sollten Produktfehler durch Risikomanagement-Maßnahmen möglichst ganz vermieden werden. „Die Produktsicherheit nach dem Maßstab der besten verfügbaren Sicherheit sollte als entscheidender Aspekt der Konstruktion gewährleistet sein“, erläutert Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA GmbH.

Sammelklagen und exorbitante Entschädigungssummen
Immer wieder berichten die Medien von aufsehenerregenden Sammelklagen und exorbitanten Entschädigungssummen. Nach europäischem Rechtsverständnis muten die Jury-Urteile und das Vorgehen der US-Kläger-Anwälte oft willkürlich und missbräuchlich an. In einem Fall hat der Hersteller einer Verpackungsmaschine mit einer Geschädigten einen Vergleich über eine sofortige Barzahlung von USD 400.000,00 und eine Ratenzahlung in Höhe von insgesamt USD 1.560.000,00 geschlossen. Die Klägerin, eine 44-jährige Fließbandarbeiterin, war mit der linken Hand in die Lebensmittelmaschine gelangt, wodurch zwei Finger zerquetscht wurden.

Risikomanagement-Maßnahmen haben große Bedeutung
Durch Beispiele wie oben entsteht der Eindruck, dass das Produkthaftungsrisiko, insbesondere in den USA und Kanada, ein unkalkulierbares Wagnis darstellt. Schäden lassen sich zwar nicht gänzlich vermeiden. Risikomanagement-Maßnahmen können das Risiko aber wirksam begrenzen. Dies gilt nicht nur für Nordamerika. Derartige Maßnahmen sind für jeden Maschinenbauer auch aus einem anderen Grund von Bedeutung: Nicht alle Schäden durch Produktfehler sind versicherbar. Hersteller können Produkthaftungsrisiken mit einem sinnvollen Risikomanagement reduzieren. Ziel ist es dabei, Produktfehler möglichst ganz zu vermeiden. „So sollte die Produktsicherheit nach dem Maßstab der besten verfügbaren Sicherheit als entscheidender Aspekt der Konstruktion gewährleistet sein“, erläutert Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA GmbH. Auch muss der Hersteller in angemessener Weise vor den Gefahren warnen, die von seinem Produkt ausgehen und entsprechende Sicherheitshinweise an den Produkten anbringen. Produktbegleitenden Sicherheitshinweisen kommt damit besondere Bedeutung zu – auch in den Betriebsanleitungen.

Umfassende Dokumentation und maßgeschneiderter Versicherungsschutz
Im Schadenfall muss ein Hersteller beweisen, dass er alles getan, um gefahrenfreie Produkte mit den besten verfügbaren Sicherheitsstandards zu produzieren und vor technisch nicht vermeidbaren Gefahren gewarnt hat. Mithilfe einer umfassenden Dokumentation aller dazu ergriffenen Maßnahmen stehen ihm Beweismittel zur Verfügung, um Vorwürfe eines etwaigen Anspruchstellers frühzeitig zu entkräften. Kommt es zu einer Anspruchstellung, zeigt sich der Wert des Versicherungsschutzes. Die VSMA bietet VDMA-Mitgliedern spezielle Lösungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Mitversicherung der US-Exportrisiken im Rahmen der deutschen Betriebs- und Produkthaftungsversicherung, der Installation einer internationalen Haftpflichtversicherung und der Mitversicherung des Produkthaftpflicht-Risikos der deutschen Muttergesellschaft im Rahmen der US-Lokalpolicen. Die VSMA berät gerne ausführlich rund um Themen des richtigen Versicherungsschutzes für Exporte in die USA sowie Kanada und stellt ein Konzept mit den wichtigsten Punkten zusammen. Die Entscheidungshilfe „Produkthaftung“ widmet sich ausführlich diesem Themenbereich. Die Broschüre kann online über www.vsma.de bestellt werden.

 

Beitragsbild: Vincent Grebenicek / Shutterstock

Kontakt:
Herr Jürgen Seiring
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1653
jseiring@vsma.org

 

image_pdfPDFimage_printDrucken