Vor diesem Hintergrund hat die VSMA  bei Versicherungsgesellschaften wie HDI Deckungsoptimierungen angeregt. In einer Pressemitteilung hat die HDI Global SE heute als einer der ersten Versicherer mitgeteilt, dass die Deckung von IT-Vermögensschäden in einen für Maschinenbau-Unternehmen neu konzipierten Haftpflicht-Rundumschutz aufgenommen wurde. Wie der Versicherer mitteilt, erhalten – mit dem Produkt HDI smartProtect-M – Maschinenbauer ab sofort neben der Betriebs-, Produkt- und Umwelt-Haftpflichtversicherung sowie einer Umweltschadensversicherung in einem Vertrag auch Deckungsschutz für Software- und IT-Dienstleistungen.

Mit der speziell auf Maschinenbauer abgestimmten Versicherungslösung trägt der Industrieversicherer, wie von VSMA mehrfach gefordert , der zunehmenden Digitalisierung sowie der Vernetzung im Rahmen von Industrie 4.0 der Branche und dem daraus folgenden Bedarf an IT-Haftpflichtdeckungen Rechnung. Maschinenbau-Unternehmen, zu deren Kernkompetenzen Software- und IT-Dienstleistungen für eigene und fremde Maschinen gehören, können ihre besonderen Risiken mit HDI smartProtect-M umfassend und übersichtlich absichern.

Michael Sossdorf, verantwortlicher Produktexperte bei HDI, erläutert die Erweiterung an folgendem Beispiel: „Die von einem Maschinenbauunternehmen mitgelieferte Software führt bei einem Hersteller zum Ausfall der Steuerung des Maschinenparks. Infolgedessen kann für einen Zeitraum von 36 Stunden nicht produziert werden. Für die hierdurch entstandenen IT-Vermögensschäden macht der Kunde des Maschinenbauers Schadenersatzansprüche geltend“. Mit HDI smartProtect-M können die Unternehmen Deckungsbedarf in diesem Bereich absichern und durch die Umsetzung innerhalb eines Vertrags zugleich Verwaltungsaufwand reduzieren.

Versichert sind Schadenersatzansprüche Dritter aufgrund von IT-Vermögensschäden, z. B. auch im Zusammenhang mit:
• Löschen von Daten/Beeinträchtigung der Datenordnung
• Produktionsausfall/Betriebsunterbrechung/entgangener Gewinn
• Viren und andere bösartige Software sowie Hackerangriffe durch Produkte und Dienstleistungen bei Abnehmern

Derart branchenspezifische IT-Haftpflichtrisiken lassen sich aus Sicht des HDI gewöhnlich nicht allein durch Betriebs- oder Produkthaftpflichtversicherungen absichern. Klassische IT-Haftpflichtdeckungen fokussieren sich zudem auf reine IT-Unternehmen. Anwendungen zur Steuerung von Werkzeugen oder Maschinen, also Software für technische Anwendungen, wurden bisher aufgrund ihrer besonderen Exponierung in der Regel nur in begrenztem Umfang abgesichert. Wie der Versicherer mitteilt, lässt sich der Deckungsumfang von HDI smartProtect-M darüber hinaus optional erweitern, unter anderem um eine Kfz-Zuliefer-, eine Produktrückruf- und eine Planungs-Haftpflichtversicherung.

Diese sinnvolle Erweiterung für alle VDMA Mitgliedsunternehmen wird, wie der Geschäftsführer Jürgen Seiring mitteilt, die VSMA zum Anlass nehmen, für ihre Kunden zu vereinbaren, dass dies nach Möglichkeit Im Rahmen der VDMA / VSMA Haftpflichtbedingungen aufgenommen wird. Weiterhin teilte er mit, dass sich die VSMA dafür einsetzen wird, dass die durch Industrie 4.0 und der Digitalisierung neu entstehenden Risiken adäquat versichert werden können.

 

Beitragsbild: Zapp2Photo / iStock

 

Kontakt:
Jürgen Seiring
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Telefon: +49 69 6603-1653
jseiring@vsma.org

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