Ausgangslage
Die Europäische Union hatte am 27.10.2010 weitergehende Sanktionen gegen den Iran beschlossen und die Verordnung – (EU) 961/2010 – erlassen. Diese Verordnung hat sowohl für Versicherungsnehmer als auch für Versicherer erhebliche Auswirkungen, denn ein Verstoß gegen diese Verordnung kann eine Ordnungswidrigkeits- oder einen Straftatbestand gemäß den §§ 33, 70 Außenwirtschaftsgesetz darstellen und mit einer Geldbuße bis zu EUR 500.000,00 oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden!

Konsequenzen für den Versicherungsbereich
Handel und Dienstleistungen werden durch diese Verordnung zwar nicht komplett verboten – allerdings gibt es erhebliche, teilweise komplizierte, Einschränkungen. So dürfen Versicherer keine Versicherungen oder Rückversicherungen für iranische Personen, iranische Firmen oder iranische Organisationen und Einrichtungen bieten. Aus Gründen der Rechtssicherheit – für alle am Versicherungsvertrag beteiligten Parteien – ist die Vereinbarung einer entsprechenden „Sanktionsklausel“ notwendig geworden. Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine ent-sprechende Sanktionsklausel erarbeitet, die regelt, dass Versicherungsschutz über Ihren Versicherungsvertrag nur dann besteht, wenn dem keine – auf den Versicherungsnehmer und / oder Versicherer – direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

VSMA legt sowohl bei den bestehenden als auch bei neuen Versicherungsverträgen grundsätzlich nur die Sanktionsklausel des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft oder abgestimmte Regelungen zugrunde. Bei Neuverträgen geschieht dies automatisch, bei bereits bestehenden Verträgen wird die Sanktionsklausel in Verbindung mit dem nächsten Nachtrag dokumentiert.

Unterstützung
Den verbindlichen Text der EU Verordnung (EU) 961/2010 sowie unsere „Kundeninformation Iran“ stellen wir Ihnen auf Anforderung gerne zur Verfügung. Ansonsten stehen diese Unterlagen / Informationen natürlich auch auf unserer Homepage www.vsma.de zum Download für Sie bereit. Für weitere Rückfragen steht Ihnen die VSMA mit ihren bekannten Ansprechpartnern zur Verfügung.

Kontakt:
Götz-Gregor Duttiné
VSMA- Ein Unternehmen des VDMA
Telefon: 069/ 6603- 1564
gduttine@sma.org

image_pdfPDFimage_printDrucken