Der Maschinen und Anlagenbau ist die exportorientierte Industrie. Versand, Transport und Logistik haben eine große Bedeutung für die Mitgliedsunternehmen.
Allerdings blühen gerade hier die Legenden, Halb- und Unwahrheiten. Zeit, um diese Irrtümer aufzuklären und klarzustellen, was tatsächlich Sache ist.
„Wir verpacken schon immer so und es ist noch nie etwas passiert“
Gut, dass Sie bisher keine Schäden hatten. Tatsächlich ist die Verpackung ein wesentlicher Faktor, um Güter zu schützen. Je nach Transportart und Weg sehen die Anforderungen an eine beanspruchungsgerechte Verpackung unterschiedlich aus. Im Zweifel ist eine Verpackungsberatung eine sinnvolle Investition in Ihr persönliches Qualitäts- und Risiko-Management.
„Ladungssicherung ist Sache des Fahrers“
„Der Fahrer ist verantwortlich – uns geht das nichts an!“ Eine weit verbreitete Annahme – leider nicht richtig! Die Verantwortlichkeit für die Ladungssicherung auf dem LKW ist zweigeteilt. Die betriebssichere Verladung ist Sache des Frachtführers. Er muss die Güter so verstauen und sichern, dass von der Ladung während des Transportes keine Gefahr für den übrigen Straßenverkehr ausgeht. Allerdings ist für die beförderungssichere Verladung der Absender verantwortlich. Er muss die Güter so sichern, dass sie während eines normal verlaufenden Transportes keinen Schaden nehmen. Da sich beide Verantwortlichkeiten teilweise überlagern und der Absender in der Regel eine bessere Kenntnis über die Güter hat, kann er im Zweifel auch eine mangelhafte Betriebssicherheit mitverantworten.
„Wenn etwas passiert, muss die Spedition zahlen“
Spediteure arbeiten in der Regel auf Basis der „Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen ADSp“. Diese beschränken die Haftung des Spediteurs dem Grunde und der Höhe nach. So haftet ein Spediteur zwar üblicherweise mit einem festen Betrag je Kilogramm, nicht aber für jeden Schadenfall. Für ein so genanntes unabwendbares Ereignis haftet der Spediteur bzw. Frachtführer üblicherweise gar nicht.
Eine Waren-Transport-Versicherung schließt die Spedition nur dann für Sie ab, wenn es vorher einen konkreten Auftrag – ein Versicherungsgebot – gab. Haftet die Spedition nicht oder nur in geringer Höhe und fehlt eine Versicherung, bleiben Sie unter Umständen auf einem Schaden sitzen.
„Wir liefern ab Werk – wir brauchen keine Versicherung“
Wer nur „ab Werk“ liefert, nie eine Spedition etc. beauftragt oder wer erst liefert, wenn die Sendung vollständig bezahlt ist, kann so verfahren und auf eine Versicherung verzichten. Wer aber liefert, bevor alles bezahlt ist oder für seine Kunden Transporte beauftragt, sollte sich über eine Transportversicherung Gedanken machen. Eine gute Waren-Transportversicherung bietet Versicherungsschutz für Versendungen, Bezüge, Transporte mit eigenen Fahrzeugen etc. und zwar weltweit und unabhängig der Gefahrtragung.
Ihre Ansprechpartner
Götz-Gregor Duttiné
VSMA – ein Unternehmen des VDMA
Telefon: +49 69 6603-1564
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Ingo Elste
VDMA Mitgliederbüro/Logistik
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