Die Richtigkeit der sprichwörtlichen Erkenntnis, dass der Teufel im Detail steckt, lässt sich anhand von Fällen aus der Schadenpraxis der hendricks GmbH bestens belegen. Der D&O-Spezialmakler berichtet in seinem aktuellen Schadenreport über zwei Fälle von „Alkoholproblemen“, bei denen geringfügige Versäumnisse kostspielige Folgen hatten und letztlich zur persönlichen Inanspruchnahme von Entscheidungsträgern führten.

Während Geschäfte von großer Tragweite regelmäßig akribisch vorbereitet werden, können sich im Tagesgeschäft auf allen Ebenen schnell kleine Fehler einschleichen. Naturgemäß wird es letztlich die Geschäftsführung sein, die Rede und Antwort zu stehen hat, wenn es um die Frage nach der Verantwortlichkeit geht – so auch in unseren beiden Beispielfällen.

Fallbeispiel 1: Alkoholsteuernachzahlung
„Alkoholprobleme“ kamen kürzlich ein namhaftes Chemieunternehmen teuer zu stehen. Weil die Prüfer bei zwei Tochtergesellschaften die Voraussetzungen für eine steuerfreie Verwendung von Alkohol als nicht nachgewiesen angesehen hatten, musste das Unternehmen Steuernachzahlungen in fast dreistelliger Millionenhöhe leisten. Hinzu kamen hohe Rückstellungen für Folgejahre. In einem Fall bemängelten die Prüfer Formfehler bei der Dokumentationspflicht, in einem anderen Fall sollen sonstige Anforderungen nicht erfüllt worden sein.

Sofern Alkohol nicht zu Genusszwecken, sondern gewerblich verwendet wird (zum Beispiel für Arznei-, Reinigungs- oder Lebensmittel), kann er mit behördlicher Erlaubnis steuerfrei aus einem „deutschen Steuerlager“ bezogen werden. Die Preiskalkulation von Alkoholerzeugnissen basiert üblicherweise wesentlich auf der Steuerfreiheit des verwendeten Alkohols. Im Falle einer Nachbesteuerung entstehen bei den betroffenen Unternehmen damit erhebliche Schäden. Hinzu kommen Rechtskosten für die Auseinandersetzung mit den Steuerbehörden.

Droht der Wegfall der Steuerbegünstigung, kann dies den Geschäftsführern der betroffenen Unternehmen in mehrfacher Hinsicht Kopfzerbrechen bereiten. Zunächst sind die Zollverfahren für das Unternehmen abzuwickeln und gegebenenfalls Rechtsmittel gegen Bescheide der Finanzbehörden einzulegen. Stellt sich dann heraus, dass Formfehler oder andere Versäumnisse zu einer ansonsten vermeidbaren Besteuerung geführt haben und dass dies (auch) auf Organisations- oder Überwachungspflichtverletzungen zurückzuführen sein könnte, werden Manager schnell mit ihrer persönlichen Haftung konfrontiert.

Im Fall des Chemieunternehmens wurde gegen zwei ehemalige Geschäftsführer Klage vor dem Landgericht Hamburg erhoben.

Fallbeispiel 2: Unzureichende Vergällung
In einem anderen Fall wurde im Rahmen einer Steueraufsichtsmaßnahme festgestellt, dass beträchtliche Mengen Alkohols entgegen der internen Dokumentation nicht ausreichend vergällt worden waren. Für einige gewerbliche Verwendungszwecke müssen dem Alkohol bestimmte Stoffe zugesetzt werden, um ihn für Trink- und Genusszwecke unbrauchbar zu machen (Vergällung).

Die Versicherungsnehmerin verkauft als Steuerlagerinhaberin regelmäßig steuerbefreiten Alkohol an ihre Kunden. Bei der Analyse einer Probe des ausgelieferten Ethanols stellte das Hauptzollamt fest, dass diese nicht ausreichend mit den vorgeschriebenen Vergällungsmitteln versetzt worden war. Offenbar hatte ein Rechenfehler dazu geführt, dass keine ordnungsgemäße Vergällung erfolgt war. Durch Nachfestsetzung wurde Alkoholsteuer in Höhe von mehreren hunderttausend Euro fällig.

Der Verantwortliche – ein leitender Angestellter des Unternehmens – wurde von der Gesellschaft persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen.

VDMA-Berufshaftplichtversicherung für Manager bietet Deckungsschutz
Um in solchen schwierigen Situationen die notwendige Unterstützung zu erhalten, ist der Abschluss einer D&O-Versicherung (Managerhaftpflichtversicherung) dringend zu empfehlen. Umfassenden Schutz bietet die VDMA-Berufshaftpflicht für Manager, ein in Zusammenarbeit mit der hendricks GmbH entwickeltes D&O-Absicherungspaket, das speziell auf den Maschinen- und Anlagenbau zugeschnitten ist. Die maßgeschneiderte Lösung schützt die Entscheidungsträger der Branche vor den finanziellen Risiken ihrer Tätigkeit. Klare und transparente Bedingungen sorgen für optimalen Schutz – schnelle Policierung, exzellenter Service und individuelle Betreuung machen es Ihnen leicht, sich sicher zu fühlen.

Autor:
Christian Pfau, hendricks GmbH

Beitragsbild: fizkes / Shutterstock

Kontakt:
Herr Frank Oliver Keller
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1539
fkeller@vsma.org

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