Seit dem 14. November 2007 ist das neue Umweltschadensgesetz (UschadG) in Kraft. Ob Landwirt, Bäcker oder Maschinenbauer – jeder Unternehmer haftet seitdem für Schäden, die er der so genannten Biodiversität zufügt.

Da die bisher bekannten Haftpflichtversicherungsmodelle für öffentlich-rechtliche Ansprüche aus Schäden an der Vielfalt von Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume keine Deckung geboten haben, hat die Versicherungswirtschaft ein neues Produkt auf den Markt gebracht: die Umweltschadenversicherung. Bei der Gestaltung der Bedingungen orientieren sich die Versicherer weitestgehend an dem vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) entwickelten Modell. Diese sehen Leistungen allerdings nur dann vor, wenn der Schaden durch einen Störfall verursacht wurde. Wird die Natur durch den Normalbetrieb beeinträchtigt, wollen die Versicherer nicht zahlen – der Maschinenbauer würde jedoch haften. Aufgrund weiterer umfangreicher Leistungsausschlüsse bleibt somit nur noch wenig Deckung übrig.

Viel Prämie – wenig Deckung
Die 100%ige VDMA-Dienstleistungstochter VSMA GmbH fordert daher deutliche Änderungen an den Versicherungsbedingungen für die Umweltschadenversicherung. Die VSMA hat in den bisher mit der Versicherungswirtschaft geführten Gesprächen deutlich darauf hingewiesen, dass die Lücke zwischen Haftung und Deckung aus Sicht der Investitionsgüterindustrie zu groß ist. Auch die Prämienforderungen sind teilweise überzogen. So kostet ein Vertrag mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro für ein mittelständisches Unternehmen mit einem Umsatz von 100 Millionen Euro. je nach Standort und Risiko zwischen  6.000 Euro und 12.000 Euro im Jahr.
Die VSMA setzt sich insbesondere dafür ein, den Ausschlusskatalog dem individuellen Risiko der Maschinenbau-Branche anzupassen. Über die Verhandlungsergebnisse werden wir laufend berichten.

Eine ausführliche Beschreibung der neuen Rechtsgrundlage sowie der Umweltschadensversicherung finden Sie hier

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