Liquefied Petroleum Gas (LPG) Tanks als energiesichernde Maßnahme: Anforderungen an den Versicherungsschutz

Die Gas- und Ölpreise sind dramatisch gestiegen. Eine Lage, die sich wegen des Krieges in der Ukraine weiter verschärfen wird. Zahlreiche Unternehmen sorgen sich daher um ihre Energieversorgung und spielen mit dem Gedanken, Flüssiggastanks anzuschaffen. Damit die LPG-Tanks nicht die Versicherbarkeit Ihres Betriebs beeinträchtigen, sollten Sie bereits bei der Planung die Anforderungen an den Versicherungsschutz beachten.

Liquefied Petroleum Gas ist bezahlbar und einfach zu handhaben
Das Liquefied Petroleum Gas kann sowohl aus deutschen Raffinerien als auch von anderen EU-Ländern, Skandinavien und den USA bezogen werden. Daher steht das Flüssiggas versorgungssicher zur Verfügung und gilt langfristig als bezahlbar. Ein weiterer Vorteil ist die unkomplizierte Handhabung. Die Bestandteile des LPG lassen sich bei Raumtemperatur und mit einem geringen Druck von nur 5 bis 10 bar verflüssigen. Zudem lässt es sich aufgrund seiner Stabilität lange lagern. Anders ist dies bei verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas – LNG), welches zum Transport auf ca. Minus 161 Grad Celsius heruntergekühlt werden und auch bei diesen Temperaturen gelagert werden muss. Um die Entnahmeleistung des LPG zu verbessern, wird oftmals ein Flüssiggasverdampfer im Tank integriert.

Vorschriften und technische Regeln für LPG Tanks
Doch wie steht es um den Brandschutz, wenn Sie in Ihrem Betrieb LPG-Tanks als energiesichernde Maßnahme für den Fall eines Versorgungsausfalls nutzen wollen? Um die Sicherheit gewährleisten zu können, sind die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen für die Errichtung und den Betrieb der Tanks zu beachten. Eine Baugenehmigung muss zwar grundsätzlich erst bei Flüssiggastanks ab 2,9 Tonnen eingeholt werden. Jedoch gibt es von dieser Regel Ausnahmen. In Überschwemmungsgebieten zum Beispiel wird eine bauaufsichtliche Genehmigung benötigt. Darüber hinaus gelten für Flüssiggastanks verschiedene Verordnungen und technische Regeln. Diese Vorschriften wurden in den Technischen Regeln Flüssiggas (TRF) festgehalten. Auch der Standort der Anlage ist für den Brandschutz relevant. Anders als im Privatbereich sind Flüssiggas-Großtanks in der Regel unterirdisch einzubauen, also entweder erdgedeckt oder in einem sogenannten Hünengrab. Wichtig ist es zudem, für die Aufstellung der Tanks Gefährdungsbeurteilungen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen.

Anforderungen an den Versicherungsschutz
Damit die Versicherbarkeit Ihres Unternehmens nicht aufgrund eines unzureichend gesicherten LPG-Tanks in Frage gestellt wird, sollten Sie bereits bei der Planung die Anforderungen an den Versicherungsschutz beachten. Die Sachversicherer fordern erfahrungsgemäß:

  • Barrieren oder einen Anfahrschutz für Fahrzeuge
  • Markierung der explosionsgefährdeten Bereiche (Ex-Zonen)
  • Einhaltung der Vorgaben des Explosionsschutzdokumentes
  • Explosionsgefährdete Bereiche der Gasbehälter sollen nicht in das Gebäude beziehungsweise an die Gebäudeöffnungen heranreichen
  • Sicherstellung eines brandlastarmen Streifens von acht bis zehn Meter innerhalb einer Produktionshalle
  • Möglichst nicht brennbare Baustoffe im Gebäude
  • Optional eine nicht brennbare Außenwand für den Lagertank mit einer Mindestoberkante von drei Metern sowie seitlich von mindestens einem Meter über den Außenmaßen des Tanks

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung und kümmern uns im Falle der Überlegung/Anschaffung eines Flüssiggastanks um die Rücksprache mit Ihrem Versicherer.

Beitragsbild: noomcpk / Shutterstock

Kontakt:
Frau Nina Becker
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1721
nbecker@vsma.org

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