Überflutete Autobahnen, vollgelaufene Keller, Verwüstungen durch Überschwemmungen. In den vergangenen Tagen sind wieder heftige Unwetter über Teile Deutschlands gezogen und haben vielerorts große Schäden angerichtet. Kurz gesagt: Die Starkregensaison hat begonnen. Um Verzögerungen bei der Schadenregulierung zu vermeiden, sollten Sie einige Hinweise beachten.
Heftige Gewitter haben in den letzten Tagen in einigen Bundesländern für den Ausnahmezustand gesorgt. Vor allem im Saarland und in Rheinland-Pfalz kämpfen viele Regionen mit Hochwasser. Auch die Pegelstände des Rheins sind teilweise kritisch. Aufgrund der Erfahrungen mit vergleichbaren Wetterlagen ist davon auszugehen, dass die Versicherer mit zahlreichen Schadenfällen konfrontiert werden. Die Aufnahme der Schäden kann daher unter Umständen dauern, Geschädigte sollten sich auf Verzögerungen bei der Bearbeitung einstellen. Umso wichtiger ist der richtige Umgang mit den eingetretenen Schäden.
Was müssen Sie tun, wenn Sie selbst von einem Schaden betroffen sind?
Dokumentieren Sie den Schaden umfassend mit Fotos und/oder Videos. Ganz wichtig ist es, notwendige Maßnahmen einzuleiten, um den Schaden zu minimieren beziehungsweise Folgeschäden zu vermeiden. Ist zum Beispiel das Dach nach einem Sturm undicht, ist schnellstmöglich eine Notabdichtung zu veranlassen. Gefährdete Sachen, insbesondere hochwertige technische Einrichtung, sind zusätzlich zu sichern oder aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.
Das sollten Kunden der VSMA beachten
Melden Sie uns den Schaden unverzüglich über Ihren zuständigen Kundenbetreuer. Wir übernehmen dann die weitere Kommunikation mit den Versicherern und stimmen das Vorgehen für Sie ab.
„Schäden bis ca. EUR 5.000,00 können in der Regel direkt repariert werden“, erläutert Nina Becker, Ressortleiterin Sachversicherungen bei der VSMA GmbH. Bei größeren Schäden besprechen wir für Sie die Kostenvoranschläge mit dem Versicherer, damit garantiert ist, dass Sie nicht teilweise auf den Kosten sitzen bleiben. Üblicherweise werden in diesen Fällen auch Außenregulierer oder Sachverständige eingeschaltet, die den Schaden begutachten und die Kostenvoranschläge prüfen. Die Termine werden von der VSMA begleitet.
Bei einer massiven Störung des Betriebsablaufs kann zusätzliche Hilfe eines Sanierungsexperten gefragt sein. Die VSMA kooperiert hierzu mit Spezialisten für die Brand- und Wasserschadensanierung und hat Rahmenverträge für ihre Kunden geschlossen. Diese garantieren eine bevorzugte Unterstützung im Schadenfall. Natürlich koordinieren wir auch hier die Einschaltung und sorgen für schnelle Hilfe.
Elementarschäden mit Allgefahren-Versicherung umfassend absichern
Als Folge des Klimawandels werden Starkregenereignisse auch in Zukunft weiter zunehmen. Die davon ausgehende Gefahr wird dennoch oft unterschätzt – viele Unternehmen sind bis heute nicht ausreichend abgesichert. „Gerade in älteren Verträgen sind erweiterte Naturgefahren wie zum Beispiel Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung oder Rückstau, Erdrutsch oder Erdsenkung nicht versichert“, sagt Jürgen Seiring, Geschäftsführer der VSMA. „Für eine vollumfassende Absicherung aller Elementargefahren empfehlen wir unseren Kunden eine Allgefahren-Versicherung. Diese bietet Deckungsschutz für alle Gefahren, die in den Bedingungen nicht explizit ausgeschlossen wurden.“
Sie haben Fragen zum Thema Elementarschäden? Sprechen Sie uns an! Gerne holen wir für Sie ein individuelles Angebot für bisher nicht versicherte Gefahren ein.
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Kontakt:
Frau Nina Becker
VSMA GmbH – ein Unternehmen des VDMA
Telefon +49 69 6603-1721
nbecker@vsma.org