Mit Gedanken an Insolvenzverschleppung, Kündigung des Anstellungsvertrages, Angebot zum Aufhebungsvertrag, Abmahnungen, Kürzung der Tantieme oder die Streichung des Dienstwagens muss sich ein Geschäftsführer immer konfrontiert wissen.
Ob als Geschäftsführer, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied: Sie haben immer einen sog. Anstellungsvertrag, in dem Ihre Rechte und Pflichten als Top-Manager geregelt sind. Als Geschäftsführer oder Vorstand tragen Sie eine enorme Verantwortung für das Unternehmen und Ihre Angestellten. Oft müssen Sie insbesondere auch bei wichtigen Entscheidungen einen kühlen Kopf bewahren und schnell eine Entscheidung treffen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass diese falsch war und finanzielle Nachteile für das Unternehmen zur Folge hat, wird der Aufsichtsrat oder der Gesellschafter wesentlich häufiger Konsequenzen in Erwägung ziehen, als bei Angestellten.
„Ein Geschäftsführer ist kein Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes!“
So lautet es aus dem Bundesarbeitsgerichtsurteil vom 06.05.1999; AZB 22/98. Demzufolge sind nicht Arbeitsgerichte, sondern Zivilgerichte für Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag zuständig. Hier geht es zwangsläufig um sehr hohe Streitweite, die bis zu mehreren Jahresgehältern hoch sein können. Vor dem Zivilgericht sind Manager dem vollen Prozesskostenrisiko ausgesetzt. Dies bedeutet, dass bei einem ganz oder teilweise verlorenen Prozess neben den Gerichtskosten auch noch die Kosten der Gegenseite getragen werden müssen.
Zur Verdeutlichung des existierenden Risikos führen wir nachfolgend kurz einige Beispiele möglicher Risiken eines Top-Managers auf:
• Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag z. B. wegen einer Kündigung, Ruhegehälter oder der Nichtzahlung von Bezügen
• Strafrechtliche Risiken z. B. bei Verstößen gegen Wirtschafts- oder Steuerstrafrechte
• Insolvenzverschleppung
• Pflichtverletzungen bei Verstößen gegen die Organisations-, Fürsorge-, Auswahl-, Vergütungs-, Direktions-, Kontroll- und Gleichbehandlungspflichten
• Verstöße gegen Rechtsnormen/gesetzliche Regelungen wie z. B. gegen Schutzgesetze, Aktien- oder GmbH-Gesetze
• Unternehmerische Fehlentscheidungen wie z. B. die falsche Markteinschätzung eines neuen Produktes
Im Gegensatz zu den Arbeitnehmern finden für Organmitglieder arbeitsrechtliche Vorschriften, wie z. B. das Teilzeit- und Befristungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz und das Entgeltfortzahlungsgesetz, also die Schutzgesetze im klassischen Sinn, keine Anwendung. Ausdrücklich ausgeschlossen ist bei Top-Managern sogar das Kündigungsschutzgesetz, die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes und das Arbeitszeitgesetz. Gerade für Streitigkeiten aus diesen Bereichen brauchen Manager einen guten Anwalt, dessen Kosten ausschließlich durch eine Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung abgesichert werden können. Ein häufig verbreiteter Irrglaube ist, dass die gerichtlichen oder auch außergerichtlichen Kosten, welche aus Streitigkeiten eines Anstellungsvertrages entstehen können, von einer Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung übernommen werden. Dort sind diese sind jedoch explizit ausgeschlossen.
Fazit:
Ob als GmbH-Geschäftsführer, Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrates sind Sie immer einer Vielzahl rechtlicher Risiken ausgesetzt. Mit einem Schlag können die Position, der Ruf, das Vermögen und sogar die gesamte Existenz auf dem Spiel stehen. Ermittlungsverfahren gegen Top-Manager führen oftmals zur Kündigung des Anstellungsvertrages oder zur Kürzung des Gehaltes.
Sichern Sie das enorme Kostenrisiko, welches sich nach dem jeweiligen Streitwert richtet, richtig ab. Sorgen Sie vorher dafür, dass Sie sich im Falle eines Rechtsstreites nicht zusätzlich auch noch über die finanziellen Risiken Gedanken machen müssen.
Die VSMA GmbH stellt Ihnen als Top-Manager gerne ein individuelles Angebot zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.